Bordellbetreiber soll Millionen für Sozialversicherung nachzahlen

Betreiber hatte argumentiert, die Prostituierten arbeiteten als Selbstständige. Das Sozialgericht sah das anders.

Ein Bordellbetrieber soll Sozialversicherungsbeiträge für seine Prostituierten nachzahlen. Das hat jetzt das Sozialgericht entschieden.

Ein Bordellbetrieber soll Sozialversicherungsbeiträge für seine Prostituierten nachzahlen. Das hat jetzt das Sozialgericht entschieden.

Foto: dpa

Düsseldorf (dpa). Ein Düsseldorfer Bordellbetreiber soll rund 8,3 Millionen Euro für die Sozialversicherung seiner Prostituierten nachzahlen. Das hat das Sozialgericht in einer am Donnerstag bekanntgegebenen Eil-Entscheidung beschlossen.

Der Betreiber hatte argumentiert, er stelle nur die Zimmer zur Verfügung, die Frauen arbeiteten als Selbstständige. Das Gericht sah dies anders: Die Sexarbeiterinnen seien genauen Verhaltensregeln des Bordells unterworfen. So dürften sie selbst kein Geld entgegennehmen und müssten die Arbeitszeiten strikt einhalten. Deswegen sei von einer abhängigen Beschäftigung auszugehen (Az.: S 5 R 120/14 ER).

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