Düsseldorf Computerbande ergaunert 295 000 Euro

Drei „Finanzagenten“ wurde am Donnerstag zu Bewährungsstrafen verurteilt. Stecken die Hells Angels hinter den Geschäften?

Düsseldorf: Computerbande ergaunert 295 000 Euro
Foto: David Ebener/dpa

Düsseldorf. Die drei Angeklagten auf der Anklagebank des Amtsgerichtes waren das kleinste Rädchen im System einer Bande, die sich auf Betrügereien mit gestohlenen Tan-Nummern spezialisiert hat. Fast 300 000 Euro waren per Online-Banking von zwei Konten abgebucht worden. Das Trio, ein 23-jähriger Schüler, ein angehender Tätowierer (25) und eine 47 Jahre alte Hausfrau, hatte Privatkonten zur Verfügung gestellt, auf die das Geld überwiesen wurde. Im Hintergrund vermuten die Ermittler allerdings ein ganz anderes Kaliber: Die Hells Angels sollen den Computer-Betrug organisiert haben.

Der Schüler wurde im August vor zwei Jahren angesprochen, ob er ganz einfach Geld verdienen wolle. Dazu müsse er nur kurzfristig sein Konto zur Verfügung stellen. Von einem Café am Graf-Adolf-Platz wurden dann per Computer 110 000 Euro von einem Privatkonto auf das Konto des 23-Jährigen übewiesen. Kurz danach musste der junge Mann in mehreren Postbank-Filialen in Düsseldorf 83 000 Euro abheben. Erst dann entdeckte die Postbank den Betrug und sperrte das Konto. Der Schüler hatte auch die Namen mutmaßlicher Mittäter preisgegeben, die inzwischen auch verurteilt wurden. Ob das die wahren Hintermänner sind, wird allerdings bezweifelt.

Ähnlich lief auch der zweite Coup ab. In dem Fall wurden von dem Postbank-Konto einer Container-Firma 185 000 Euro abgebucht. Hier wurden die anderen beiden Angeklagten losgeschickt, um das Geld von ihren Konten abzuheben. Gesamtbeute: 131 524 Euro.

Der 25-Jährige räumte ein, von einem ehemaligen Kumpel zu dem Geschäft ermuntert worden zu sein: „Er hat gesagt, mir könnte nichts passieren.“ Ein Irrtum. Trotzdem wollte der Tätowierer den Namen des Mannes aus „Eigenschutz-Gründen“ nicht nennen. Die Frage des Richters nach den Hells Angels blieb auch unbeantwortet. Den drei Angeklagten war allerdings klar, dass es sich bei der wundersamen Geldvermehrung auf ihren Konten um eine illegale Aktion handelte. Der Schüler wurde zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die beiden anderen Angeklagten zu je zehn Monaten auf Bewährung.

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