Dachte sich Krimiautorin Vergewaltigung nur aus?

Frau soll Fantasie und Realität vermischt haben. Handlung des Buches war wie eine Parallelwelt zum Prozess.

Die Angeklagte

Die Angeklagte

Foto: S. Lepke

Düsseldorf. Der Prozess vor dem Amtsgericht endete am Freitag exakt so, wie ein Düsseldorf-Krimi begann. Mit dem Freispruch eines Mannes, der wegen Vergewaltigung angeklagt war. Es war eine bizarre Mischung aus Realität und Fiktion, mit der sich die Kammer auseinander setzen musste. Denn was die Fantasie einer Schriftstellerin war und was tatsächlich geschehen ist, blieb bis zum Ende rätselhaft.

„Ich hoffe, dass hiermit der Düsseldorf-Krimi für Sie beendet ist“, begann Staatsanwältin Britta Zur ihr Plädoyer für einen Freispruch. Für den Angeklagten, einen 53-jährigen Werbedesigner, endete damit ein „Albtraum“.

Der begann im September vor zwei Jahren mit einer Anzeige wegen Vergewaltigung. Seine Ex-Freundin (52) hatte ihn beschuldigt, beim zunächst einvernehmlichen Sex zu weit gegangen zu sein. Gegen ihren Willen habe der Mann ihr große Schmerzen zugefügt.

Der Werbe-Grafiker hatte das von Anfang an bestritten und berichtete, dass alles mit einem netten Abend in der Kaiserpfalz angefangen hatte. Danach sei man zu der 52-Jährigen in die Wohnung gefahren. Dort sei es zu sexuellen Handungen gekommen, aber nicht zu Gewalt.

Was das vermeintliche Opfer verschwiegen hatte: Eine ähnliche Handlung hatte die Frau in einem Düsseldorf-Krimi beschrieben, der Anfang 2014 erschienen ist. Erst im Laufe des Prozesses stellte sich heraus, dass die 52-Jährige nicht nur Sängerin und Schauspielerin, sondern auch Schriftstellerin ist.

Szenen aus dem Buch, in dem es ebenfalls um eine Vergewaltigung geht, wirken wie eine Parallelwelt zu dem Strafverfahren. So unterhalten sich in dem Krimi zwei Polizisten darüber, ob eine Schauspielerin und Sängerin ihnen etwas vorspielen könnte. Genau die gleiche Frage stellte sich am Freitag das Gericht.

Klären sollte das eine psychologische Gutachterin, die zu dem Schluss kam, dass es sich um eine „irrtümliche Falschaussage“ handeln könnte. Möglicherweise würden sich bei der Autorin „Fantasie und Gedanken mit dem tatsächlich Erlebten vermischen.“ Außerdem verfüge die Frau über ein „maximales Wissen im Bereich der Sexualstraftaten“, was die Beurteilung noch schwieriger mache.

Die Psychologin hatte die Frau bereits vor acht Jahren schon einmal untersucht. Damals hatte sie ihren Ex-Mann wegen Vergewaltigung eines behinderten Kindes angezeigt. Diese Vorwürfe konnten ebenfalls nicht bewiesen werden. Zu einem Strafverfahren war es nie gekommen.

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