Defekte Toilettenspülung: Familie soll 5000 Euro zahlen
Die Familie beteuert, sie habe den Schaden gemeldet. Der Hauseigentümer streitet das ab und verklagt die Mieter.
Düsseldorf. Als Mohammed Al-Ubaydi im September vergangenen Jahres den Brief der Stadtwerke öffnete, fiel er aus allen Wolken: Für seinen Wasserverbrauch in der Düsseldorfer Drei-Zimmer-Wohnung müsse er 5000 Euro nachzahlen. Etwa 1,25 Millionen Liter Wasser sollte die fünfköpfige Familie danach zusätzlich in einem Jahr verbraucht haben - das sind nach Auskunft der Stadtwerke pro Tag etwa 3400 Liter, also 17 Badewannen am Tag oder 140 Liter in der Stunde.
Al-Ubaydi und seine Ehefrau Saja ahnten, wie der hohe Verbrauch zustande gekommen war: Die Toilettenspülung war defekt, mehrfach habe das Ehepaar bei der Hausverwaltung angerufen und das Problem geschildert. "Da wurde uns gesagt, sie würden sich darum kümmern. Doch nichts passierte", sagt der 34-Jährige. Im August wurde die Toilettenspülung im Auftrag der Wohnungsgesellschaft repariert. Doch kurze Zeit später lief das Wasser wieder durch.
Die Forderung der Stadtwerke hat der Hauseigentümer zwar beglichen, nun fordert er jedoch per Zivilklage den Betrag von Saja und Mohammed Al-Ubaydi. Das Ehepaar weigert sich, das Geld zu zahlen. Es beruft sich auf die Anrufe beim Hausverwalter und dessen unzähligen Versprechungen, die Spülung zu reparieren. Der Hauseigentümer will von Anrufen jedoch nichts gewusst haben: Er habe nichts Schriftliches erhalten und sei daher erst aktiv geworden, als ihm die Abrechnung mit der hohen Summe der Stadtwerke vorgelegen habe. Den Schaden hätte der Mieter schriftlich melden müssen.
Petra Beardsley, Sprecherin der Stadtwerke kann sich den "abstrus hohen Verbrauch" nicht erklären. "Es ist schwer vorstellbar, dass dies allein durch eine defekte Toilettenspülung zustande kommt", sagt sie. Laut der Rechnung habe die Familie das Fünffache des durchschnittlichen Verbrauchs einer fünfköpfigen Familie ins Abwasser gespült.
Michaelo Damerow, stellvertretender Geschäftsführer des Düsseldorfer Mietervereins, sieht es nicht als Problem an, dass der Mieter den Hauseigentümer lediglich mündlich auf den Missstand in der Wohnung aufmerksam gehabt habe. "Der Vermieter muss nur Kenntnis über den Schaden erlangen." Um im Falle eines Rechtsstreits auf Beweise zurückgreifen zu können, sei ein Schreiben jedoch wichtig.
Der Prozess wird fortgesetzt, ein Termin steht noch nicht fest.