Umweltausschuss Düsseldorf verbietet wilde Zirkustiere

Die Stadt stellt Zirkussen, die etwa Löwen oder Elefanten halten, keine Flächen mehr zur Verfügung. Eine artgerechte Haltung sei schlicht nicht möglich.

Umweltausschuss: Düsseldorf verbietet wilde Zirkustiere
Foto: Sergej Lepke

Düsseldorf. Mit Wildtieren reisende Zirkusse sollen künftig keinen Platz mehr in Düsseldorf haben. Die Ampelkooperation aus SPD, Grünen und FDP hat am Donnerstag im Umweltausschuss einen entsprechenden Antrag verabschiedet.

Demnach stellt die Verwaltung Zirkusbetrieben — die etwa Löwen oder Elefanten halten — keine Flächen mehr zur Verfügung. Grundlage ist das vom Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Jahr 2014 vorgelegte „Säugetiergutachten“. Zudem gilt das Verbot für Tiere wie Krokodile, Riesenschlangen, Greifvögel und Pinguine.

Die „Ampel“ hatte das Verbot für Zirkuswildtiere bereits im Kooperationsvertrag als Ziel formuliert. Im Antrag hieß es nun, dass „in Zirkusbetrieben nach heutigem Wissensstand eine artgemäße und verhaltenskonforme Haltung von Wildtieren nicht möglich ist.“ Iris Bellstedt, Grüne: „Mit diesem Beschluss ersparen wir den Tieren viel Leid.“

Unterstützung erfuhr sie von Klaus Meyer, Leiter des Amtes für Verbraucherschutz. Er führte aus, wie schwierig es für die Tierärzte bei der Überprüfung eines Zirkus ist, sich ein genaues Bild von der Situation eines Tieres zu machen. „Wildtiere unterdrücken von Natur aus, wenn es ihnen schlecht geht, da sie in freier Natur keine Schwäche zeigen dürfen.“ Verhaltensauffälligkeiten seien erst bei einer unheilbaren Krankheit sichtbar.

Nicht einverstanden mit dem Antrag war die CDU, die sich enthielt. Hanno Bremer ging sogar so weit, dass den Kindern die Freude daran genommen werde, einmal ein echtes Zebra zu sehen. Fraktionschef Rüdiger Gutt forderte eine genauere juristische Prüfung, da es bereits Gerichtsurteile gebe, die die kommunalen Verbote kassiert hätten, da sie einem Berufsverbot für die Zirkusmitarbeiter gleichkämen. Außerdem befürchtete er, dass mit der Berufung „auf das sehr allgemeine“ Säugetiergutachten, zu viele Tiere unter das Verbot fielen. „Da wird das Kind mit dem Bade ausgeschüttet.“ Ein Dromedar könne womöglich in einem großen Gehege auf dem Staufenplatz artgerecht gehalten werden.

Meyer stimmte zu, dass bei manchen Tieren die Grenzen zwischen Wildtier und domestiziertem Tier fließend seien. Das sei im Einzelfall bei einer Zirkusanmeldung zu prüfen. Die rechtlichen Bedenken sehe auch die Verwaltung, das müsse aber nicht gegen den Antrag sprechen. „Da müssen wir notfalls den Ausgang eines Verfahrens abwarten.“

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