Düsseldorfs Taxifahrer dürfen keinen Kreditkarten-Zuschlag erheben

Düsseldorf (dpa). Die Taxifahrer der Landeshauptstadt dürfen keinen Zuschlag verlangen, wenn ihre Kunden mit Karte zahlen. Das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht am Mittwoch entschieden (Az.: 6 L 1873/12).

Zahlreiche Taxifahrer hatten begonnen, bei Zahlung mit Kreditkarte zwei Euro Zuschlag zu erheben. Die Stadt hatte ihnen dies untersagt und wurde nun vom Gericht bestätigt. Eine Taxizentrale hatte argumentiert, dass den Taxiunternehmern so hohe Kosten für die Lesegeräte und die Abrechnung entstünden, dass der Gewinn der Fahrt aufgezehrt werde. Zwar sei ein solcher Zuschlag, wie er etwa in Köln erhoben werde, grundsätzlich möglich, befand das Gericht.

Dazu bedürfe es aber der Zustimmung des Stadtrates. Außerdem zählten die Taxipreise in Düsseldorf zu den bundesweit höchsten.

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