Ex-Bordellbesitzer wieder in Haft

Oberlandesgericht schickt Hauptverdächtigen Thomas M. hinter Gitter.

Düsseldorf. Der Hauptverdächtige im Rotlichtskandal, Thomas M., ist wieder in Untersuchungshaft. Der ehemalige Betreiber der Bordelle an der Rethelstraße und des Erotikhotels L. war im Juli festgenommen worden.

Im Oktober hat man ihn und weitere Beschuldigte aber wieder entlassen. Gegen die Haftentlassung hatte die Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht (OLG) Beschwerde eingelegt. Oguz G., der zur Tatzeit Wirtschafter im Bordell war, hat sich am Dienstag ebenfalls bei der Polizei melden müssen. Auch er sitzt wieder in Untersuchungshaft. Bert Wollersheim hingegen bleibt auf freiem Fuß.

„Aufgrund der bisherigen Ermittlungsergebnisse sieht der Strafsenat dringende Anhaltspunkte dafür, dass Mitarbeiter der Bordellbetriebe zwischen Januar 2011 und Januar 2012 finanzkräftigen Kunden heimlich Kokain, Medikamente und K.o-Tropfen verabreicht haben“, heißt es vom Gericht. Den Beschuldigten wird weiter vorgeworfen, die Kreditkarten der Kunden, wenn diese außer Gefecht gesetzt waren, teilweise bis ans Limit belastet zu haben.

Das OLG geht davon aus, dass es sich dabei um eine „über den Einzelfall hinausgehende, im Mitarbeiterkreis der Bordellbetriebe grundsätzlich akzeptierte und praktizierte Geschäftspraxis gehandelt habe“. Mehr als 50 Geschädigte sollen sich bisher bei der Polizei gemeldet haben.

Thomas M. sei daher dringend als Hintermann und Anführer der gefährlichen Körperverletzung, der schweren räuberischen Erpressung und des gewerbsmäßigen Bandenbetruges verdächtig. Bei ihm würde zudem Fluchtgefahr bestehen. Oguz G. soll sich aktiv am Betrug beteiligt haben. Auch bei ihm vermutet der Senat Flucht- und Verdunkelungsgefahr.

Zwei weitere Beschuldigte, die als Kassierer tätig waren, hat das Gericht verschont. Gegen die Geschäftsführerin der Bordelle hat das OLG keinen dringenden Tatverdacht. Bei ihr ist nicht klar, inwieweit sie an den Taten aktiv beteiligt war.

Auch Glamourfigur Bert Wollersheim ist nicht dringend tatverdächtig. Gegen seine Haftentlassung im August hat die Staatsanwaltschaft keine Beschwerde eingelegt.

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