Ex-Buchhalterin muss VHS 150.000 Euro Schadenersatz zahlen

Eine Millionensumme soll die Frau beim VHS-Verband unterschlagen haben. Unter anderem finanzierte sie damit ihr Nagelstudio. Jetzt erhält der alte Arbeitgeber einen Teil der Summe wieder. Beide Seiten einigten sich vor Gericht auf einen Vergleich.

Ex-Buchhalterin muss VHS 150.000 Euro Schadenersatz zahlen
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Düsseldorf (dpa). Im Fall der millionenschweren Veruntreuung beim Volkshochschulverband NRW zahlt eine Ex-Buchhalterin Schadenersatz an den Verband. Darauf einigten sich die beiden Parteien, wie das Arbeitsgericht in Düsseldorf am Donnerstag mitteilte.

Die ehemalige Mitarbeiterin, die insgesamt 1,4 Millionen Euro veruntreut haben soll, muss gut ein Zehntel der Summe, nämlich 150.000 Euro, an ihren alten Arbeitgeber zurückzahlen. Der Verband hatte die Frau auf Schadenersatz verklagt. Der Richter hatte den Vergleich vorgeschlagen. Die 150.000 Euro darf die Frau über einen Zeitraum von sechs Jahren abstottern.

Nach Angaben des Gerichts soll sie von 2009 bis zu ihrer Kündigung im vergangenen Jahr in weit mehr als hundert Fällen Geld des Verbandes auf ihr Konto überwiesen haben, um damit eigene Schulden zu begleichen. Unter anderem sei die Umsatzsteuer für ihr Nagelstudio mit den Mitteln der VHS bezahlt. Möglich war das, weil die Frau offenbar als einzige Zugang zu dem Buchhaltungssystem hatte.

Bei der Verhandlung am Donnerstag beachtete das Gericht indes nicht die volle Summe über 1,4 Millionen Euro, sondern nur 497.000 Euro, die seit 2011 auf dem Konto der Frau gelandet sind. Das hat juristische Gründe: Die Verjährung im Arbeitsrecht beträgt drei Jahre.

Der Anwalt der Beklagten meinte in der Verhandlung zunächst, bei seiner Mandantin sei nichts zu holen. Der Richter konterte mit den Worten „Haus verkaufen, Nagelstudio verkaufen und Darlehen aufnehmen“ und bezeichnete den Vergleich als „goldene Brücke“ mit Signalwirkung auf das parallel laufende Strafverfahren: Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelt seit September 2013 wegen des Verdachts der Untreue gegen die Frau. Wann dieses Verfahren vor Gericht kommt, ist noch offen.

Im Zuge des VHS-Finanzskandals hatten neben der Buchhalterin auch der Verbandsdirektor und der Verwaltungsleiter den Hut nehmen müssen.

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