Gutachten: 240 Taxis müssen weg

Die Konzessionen „unzuverlässiger Unternehmer“ sollen eingezogen werden.

Düsseldorf. Dass Düsseldorf eine der höchsten Taxidichten Deutschlands hat (nach Frankfurt und München), ist ebenso bekannt wie die Tatsache, dass die Stadt bislang kein Mittel gefunden hat, um die Zahl der Konzessionen zu senken. 1311 Taxis fahren derzeit durch die Landeshauptstadt, laut dem Taxigutachten — dieses wird seit 2004 fortgeschrieben, der neuste Stand am Mittwoch dem Ordnungs- und Verkehrsausschuss (OVA) vorgelegt — ist eine Flotte von 1000 Fahrzeugen aber ausreichend.

Aber das neue Gutachten geht noch einen Schritt weiter: Erstmals geben die Experten konkrete Handlungsempfehlungen an die Politik, wie die Zahl der Taxi-Konzessionen eingedämmt werden kann. Laut Gutachten macht ein Viertel der Betriebe (sie stellen 27 Prozent der Taxiflotte) betriebliche und steuerliche Angaben, die betriebswirtschaftlich nicht logisch sind. Damit verstoßen sie mutmaßlich gegen Steuer-Bestimmungen (Vorwurf: Schwarzfahrten), die Gutachter zweifeln an der persönlichen Zuverlässigkeit.

Den Faktor „Persönliche Zuverlässigkeit“ schlagen die Gutachter als Hebel zur Marktbereinigung vor. Dieser Paragraf findet sich in der „Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr“ und soll konsequent angewendet werden. In Hamburg oder Berlin sei das Verfahren schon erfolgreich angewendet worden. 240 Taxis könnten laut Gutachten damit vom Düsseldorfer Markt entfernt werden.

Als Instrument schlagen die Gutachter eine betriebswirtschaftliche Prüfung vor. Die soll dann fällig werden, wenn ein Unternehmer die Konzession wieder beantragt.

Dennis Klusmeier, Chef der Düsseldorfer Taxi-Genossenschaft, der rund 1170 Wagen angeschlossen sind, hat das Gutachten seit einer Woche. „Grundsätzlich sind die Ideen in Ordnung und die Ziele wünschenswert“, sagt er. Auch er wolle, dass alle Kollegen steuerehrlich sind. „Es ist aber fraglich, ob das so umsetzbar ist.“ Er sei sich nicht sicher, ob das Verfahren in Düsseldorf rechtlich genauso angewandt werden könne wie in Hamburg oder Berlin. Juristen müssten zunächst prüfen, ob die Empfehlungen umsetzbar seien.

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