Handy-Unfälle: Polizei kassiert Telefone

Es wird mehr am Steuer telefoniert, doch nach Unfällen ist der Nachweis schwer. In einzelnen Fällen nimmt die Polizei Geräte an sich.

Handy-Unfälle: Polizei kassiert Telefone
Foto: dpa

Düsseldorf. Ein Autofahrer (21), der sich mit seinem Auto auf der Nürnberger Straße überschlägt. Ein 32-Jähriger, der beim Rechtsabbiegen eine Seniorin anfährt — zwei Beispiele von Unfällen, die sich leicht hätten vermeiden lassen. Doch beide Male telefonierten die Fahrer am Steuer mit dem Mobiltelefon. Was viele aber nicht wissen: Die Polizei beschlagnahmt in einzelnen Fällen Handys, und schaut nach, ob zum Unfallzeitpunkt telefoniert wurde.

Denn das Problem bei der Unfallaufnahme ist: Praktisch niemand gibt die Handynutzung am Steuer zu, selten lässt sie sich durch Zeugen zweifelsfrei beweisen. So kommt es, dass die Polizei unter „Unfallursachen“ die Handynutzung statistisch gar nicht erfasst.

Bei Kontrollen der Düsseldorfer Polizei in den vergangenen Jahren ist die Zahl der mit Handy am Ohr Ertappten kontinuierlich gestiegen: 5022 waren es 2011, 5147 im folgenden Jahr und 5300 im Jahr 2013.

Werden Bußgelder verhängt, versuchen Autofahrer immer wieder, sich der Strafe zu entziehen, argumentieren zum Beispiel, sie hätten kein Handy, sondern ein Diktiergerät am Ohr gehabt. Die Vorfälle liegen dann meist schon eine Weile zurück, die Polizisten, die als Zeugen gehört werden, können sich nicht immer genau an Einzelfälle erinnern. So kommt es vor, dass Richter im Sinne der Autofahrer entscheiden.

Ist der Anstieg der verhängten Bußgelder aber nun ein Effekt von mehr Handynutzung oder von mehr Kontrollen? Die Kölner Polizei ist der Frage statistisch nachgegangen. Das Ergebnis: Im Frühjahr 2008 lag nach Zählungen der Anteil der Mobiltelefonierer bei 1,3 Prozent. Fünf Jahre später hatte sich dieser auf 3,0 Prozent erhöht.

Die Schwierigkeiten des Nachweises sind für die Polizei schwer abzustellen, anders ist es bei Unfällen. Polizeisprecher Marcel Fiebig bestätigt, dass Kollegen bei der Unfallaufnahme Mobiltelefone beschlagnahmen. Dazu müssen aber Bedingungen erfüllt sein: „Wenn Beteiligte schwer verletzt sind und es einen begründeten Verdacht gibt, dass ein Autofahrer bei der Fahrt telefoniert hat.“

Mit richterlicher Billigung und Genehmigung des Staatsanwalts kann die Polizei dann nachprüfen, ob zum Unfallzeitpunkt telefoniert oder gesimst wurde. Wie oft dieses Mittel in Düsseldorf schon eingesetzt wurde, darüber konnte die Pressestelle allerdings Freitag keine Auskunft geben.

Helmut Simon, Kölner Polizeidirektor a.D., ist jedenfalls froh über dieses Instrument und betont, dass die Rechtmäßigkeit höchstrichterlich bestätigt wurde. Erst vor kurzem hat Simon auf einer Veranstaltung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) für die Handy-Beschlagnahmung geworben. Im laufenden Jahr sei das in Köln schon mehrmals gemacht worden.

Auch er beklagt fehlende Daten über die Zahl der durch Telefonieren verursachten Unfälle. „Wir haben uns deshalb einmal die Unfälle angeschaut, die unter ,Ursache: Sonstiges’ erfasst waren, und festgestellt, dass ihre Zahl in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen ist.“

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