Hundebesitzer fühlt sich von stalkendem Pfarrer verfolgt

Er hatte den Geistlichen nach einem Streit um Mimi als „Vollpfosten“ beschimpft. Das kostet ihn 400 Euro Strafe.

Düsseldorf. Die Begegnung war kurz, aber von Leidenschaft geprägt. Als „asozialen Hundebesitzer“ soll ein Pfarrer aus dem Düsseldorfer Süden Marc G. beschimpft haben, weil der seine Malteser-Hündin Mimi im Vorgarten des Geistlichen schnüffeln ließ. Als der Gottesmann den kleinen Vierbeiner mit einem Spaten vom Grundstück vertrieb, platzte dem Gießerei-Mechaniker der Kragen und er nannte den Pfarrer einen „Vollpfosten“ — was Marc G. am Donnerstag wegen Beleidigung vors Amtsgericht brachte.

Den „Vollpfosten“ räumte der Hundebesitzer auch ein, andere Kraftausdrücke bestritt der 36-Jährige energisch. Der Geistliche war im Mai vergangenen Jahres gerade bei der Gartenarbeit, als Marc G. mit seiner Mimi vorbei spazierte. Der Hund lief auf die Grünfläche, der Pfarrer habe ihn sofort beschimpft. Da habe ein Wort das andere gegeben. Auf dem Rückweg vom Gassi-Gehen kam es erneut zu einer Begegnung. Als Marc G. sich weigerte, dem Gottesmann seine Personalien zu geben, habe der ihn mit einem Spaten verfolgt. Von dem Tag an werde er von dem Pfarrer regrecht gestalkt.

Die Verfolgung mit dem Spaten räumte der Pfarrer ein: „Den habe ich eben gerade in der Hand gehabt.“ Auch dass sich Marc G. bedroht gefühlt haben könnte, schloss der 40-Jährige („Ich bin ein Mann des Friedens und der Versöhnung“) nicht aus. Auf Nachfrage des Richters gab der Geistliche auch zu, dass er den Hundebesitzer mit seinem Handy in einer Unterführung fotografiert hatte. Auch zwei weitere Strafanzeigen hatte er schon gegen den Hundebesitzer erstattet, die Verfahren wurden aber beide eingestellt.

Und auch die Behauptung des Angeklagten, dass er seit dem Vorfall öfter in seiner Nachbarschaft zu sehen sei, bestritt der 40-Jährige nicht. Er habe halt zahlreiche Gemeindemitglieder, die „um ihn herum wohnen“.

Ob das Wort „asozialer Hundebesitzer“ fiel oder nicht, blieb ungeklärt. Die Staatsanwältin führte an, dass man eine Beleidigung nicht mit einer anderen Beleidigung beantworten dürfe. Da Marc G. den „Vollpfosten“ zugegeben hatte, wurde er zu einer Geldstrafe von 400 Euro verurteilt. Eine Gegenanzeige will der 36-Jährige nicht erstatten: „Ich möchte in Zukunft einfach meine Ruhe haben.“

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