Hurrikan Sandy: Flüge in die USA aus Deutschland gestrichen - keine Entschädigung

Düsseldorf /Frankfurt a.M. (dpa) - Der auf die Ostküste der USA zurasende Hurrikan Sandy hat auch am Flughafen Düsseldorf für Flugausfälle gesorgt. Wie eine Sprecherin der Lufthansa am Montagmorgen mitteilte, können die Maschinen nach New York noch bis einschließlich Dienstag nicht starten.

Auch die Flüge von New York zurück nach Düsseldorf wurden gestrichen. Die Fluggesellschaft Air Berlin ist ebenso betroffen, sie strich in Düsseldorf jeweils drei Flüge von und nach New York.

Am größten deutschen Flughafen in Frankfurt sind am Montag wegen des Hurrikans „Sandy“ bereits zwölf Flüge in die USA gestrichen worden. Betroffen seien Passagiere mehrerer Airlines, sagte ein Sprecher des Flughafenbetreibers Fraport. Die meisten der Maschinen sollten in Richtung New York abheben, abgesagt wurden auch Flüge nach Boston, Washington und Philadelphia. Fluggästen riet der Sprecher, sich bei ihren Fluggesellschaften zu informieren. Allein die Lufthansa strich bundesweit für Montag und Dienstag insgesamt 13 Flüge an die US-Ostküste - zunächst war von 15 die Rede gewesen.

„Wir konnten zwei Flüge wieder einrichten“, sagte ein Sprecher der Fluggesellschaft. Die beiden Maschinen sollten erst nach Durchzug des Wirbelsturms landen. Die Fluggesellschaft Air Berlin strich beispielsweise in Düsseldorf jeweils drei Flüge von und nach New York. Abgesagt wurden Flüge an den Airports Frankfurt, München und Düsseldorf. Mit den Verbindungen in die Vereinigten Staaten sollten auch die Rückflüge nach Deutschland ausfallen.

Fällt ein Flug in die USA wegen des Hurrikans „Sandy“ aus, haben Betroffene keinen Anspruch auf eine Entschädigung. Weil der Sturm als höhere Gewalt gilt, können Kunden die Fluggesellschaft nicht für eine Annullierung verantwortlich machen. Darauf weist der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover hin. Betroffene erhalten daher keine Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechteverordnung.

Diese sieht in anderen Fällen bis zu 600 Euro als Entschädigung für einen Flugausfall vor. Allerdings haben Betroffene Anspruch auf die Rückzahlung des Ticketpreises. Alternativ können sie sich für einen kostenlosen Ersatzflug auf der gleichen Strecke entscheiden. Dabei müssen sie eventuell aber eine längere Wartezeit hinnehmen, bis der Flughafen am gebuchten Reiseziel wieder geöffnet ist.

Wer etwa statt nach New York nach Miami fliegen möchte, um dem Sturm auszuweichen, muss verhandeln: Einen Anspruch aufs kostenlose Umbuchen zu einem anderen Ziel gibt es nicht. Wegen des Hurrikans „Sandy“ müssen Passagiere derzeit damit rechnen, dass Flüge in die USA ausfallen. So sind am größten deutschen Flughafen in Frankfurt am Montag bereits zwölf Flüge in die USA gestrichen worden.

Betroffen seien Passagiere mehrerer Airlines, sagte ein Sprecher des Flughafenbetreibers Fraport. Die meisten der Maschinen sollten in Richtung New York abheben, abgesagt wurden aber auch Flüge nach Boston, Washington und Philadelphia. Fluggästen riet der Sprecher, sich bei ihren Fluggesellschaften zu informieren. Fällt ein Flug in die USA wegen des Hurrikans „Sandy“ aus, haben Betroffene keinen Anspruch auf eine Entschädigung. Weil der Sturm als höhere Gewalt gilt, können Kunden die Fluggesellschaft nicht für eine Annullierung verantwortlich machen. Darauf weist der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover hin. Betroffene erhalten daher keine Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Diese sieht in anderen Fällen bis zu 600 Euro als Entschädigung für einen Flugausfall vor.


Bei einer Annullierung wegen des Hurrikans können Urlauber auch für das verpasste Anschlussprogramm keinen Schadenersatz von der Airline fordern. Für ungenutzte Anschlussflüge, Zugreisen oder Hotelübernachtungen müssen Urlauber selbst aufkommen.


Allerdings haben Betroffene Anspruch auf die Rückzahlung des Ticketpreises. Alternativ können sie sich für einen kostenlosen Ersatzflug auf der gleichen Strecke entscheiden. Dabei müssen sie eventuell aber eine längere Wartezeit hinnehmen, bis der Flughafen am gebuchten Reiseziel wieder geöffnet ist. Wer etwa statt nach New York nach Miami fliegen möchte, um dem Sturm auszuweichen, muss verhandeln: Einen Anspruch aufs kostenlose Umbuchen zu einem anderen Ziel gibt es nicht.

Wegen des Hurrikans „Sandy“ müssen Passagiere derzeit damit rechnen, dass Flüge in die USA ausfallen. So sind am größten deutschen Flughafen in Frankfurt am Montag bereits zwölf Flüge in die USA gestrichen worden. Betroffen seien Passagiere mehrerer Airlines, sagte ein Sprecher des Flughafenbetreibers Fraport. Die meisten der Maschinen sollten in Richtung New York abheben, abgesagt wurden aber auch Flüge nach Boston, Washington und Philadelphia. Fluggästen riet der Sprecher, sich bei ihren Fluggesellschaften zu informieren. Auch in München und Düsseldorf wurden bereits Flüge in die USA annulliert.

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