Ferngesteuerte Fluggeräte Immer mehr Düsseldorfer lassen Drohnen fliegen

Die kleinen unbemannten Fluggeräte sind beliebt. Ärger droht jedoch demjenigen, der unerlaubt Fotos von Menschen oder Gebäuden macht.

Ferngesteuerte Fluggeräte: Immer mehr Düsseldorfer lassen Drohnen fliegen
Foto: dpa

Düsseldorf. Drohnen kennen die meisten mittlerweile nicht nur aus dem Reich der Bienen oder der Berichterstattung über Militäreinsätze. Die unbemannten Flugobjekte sind in kleiner Ausführung für jeden erhältlich. Bereits ab rund 100 Euro kann man sich die Modelle kaufen und damit durch Düsseldorf fliegen.

So harmlos wie ferngesteuerte Autos oder Boote sind die Drohnen jedoch nicht. Bei der Benutzung gilt es einiges zu beachten, wie Howard Nagel vom Düsseldorfer Drohnenhersteller und -dienstleister Spectair erklärt: „Im Umkreis von 1,5 Kilometern um den Flughafen dürfen keine Drohnen in die Luft gehen.“ Zudem dürfen die kleinen leichten Modelle bis fünf Kilogramm nur 30 Meter hoch fliegen. Schwerere Geräte ohne Sondererlaubnis können bis zu 50 Meter hoch steigen.

„Früher brauchte man für die gewerbliche Nutzung für jeden Start eine Erlaubnis vom Tower, das hat sich mittlerweile aber geändert“, erklärt Nagel. Auch Hobby-Piloten brauchen im Gegensatz zu gewerblichen Nutzern keine Lizenz, um in die Luft zu gehen. Aufpassen müssen sie aber, sobald nicht einfach nur geflogen wird, sondern die Drohne auch Bilder macht. Denn viele Gebäude dürfen nicht fotografiert werden. Auch (unbeabsichtigte) Aufnahmen aus den Wohnungen Fremder sind nicht legal, selbst wenn keine Person zu sehen ist.

Heikel wird es ebenfalls beim Überfliegen von städtischen Grundstücken. „Man sollte sich im Zweifel vorher mit dem Garten- oder Ordnungsamt absprechen“, sagt Nagel. Seine Firma verwendet Drohnen vor allem, um ganze Areale auszumessen und Karten zu erstellen, aber auch für Werbefilme. Alle Flügen seien aber mit den Behörden abgestimmt.

Dass sich an diese Regeln längst nicht alle halten, hat Nagel schon vor einiger Zeit registriert: „Es kommt immer wieder vor, dass Luftaufnahmen von Häusern gemacht werden, damit Makler damit werben können.“ Dabei sei vor allem problematisch, dass in den seltensten Fällen die Erlaubnis aller Nachbarn eingeholt wurde, die ebenfalls fotografiert werden.

Bei der Deutschen Flugsicherung hat man ebenfalls eine verstärkte private und gewerbliche Nutzung der Drohnen festgestellt und die Regelungen gelockert. „Seit dem 1. Juni gibt es eine pauschale Aufstiegserlaubnis außerhalb der Flugverbotszone rund um den Flughafen“, erklärt Michael Fuhrmann von der Flugsicherung. Wer im Süden der Stadt auf dem eigenen Grundstück abheben möchte, kann dies ohne weiteres tun, in Lohausen, Kaiserswerth oder Unterrath sollte man im Zweifel lieber noch einmal auf der Karte nachschauen.

Zwischenfälle hat es am Düsseldorfer Airport laut Fuhrmann bisher nicht gegeben. Weder eine Verletzung der „Bannmeile“ noch der Versuch, auf das Flughafengelände zu gelangen, wurden registriert. Dennoch rät Fuhrmann: „Jeder, der eine Drohne betreibt, sollte sich vorher juristisch beraten lassen.“

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