Düsseldorf Keine Gnade: Dauer-Schwarzfahrerin muss ins Gefängnis

Die 31-jährige Mutter von zwei Kindern hatte schon zehn Vorstrafen angesammelt, weil sie immer ohne Ticket fuhr.

Düsseldorf: Keine Gnade: Dauer-Schwarzfahrerin muss ins Gefängnis
Foto: Bischof, Andreas (abi)

Düsseldorf. Um eine allerletzte Chance kämpfte am Mittwoch eine 31-Jährige vor dem Landgericht. Die Mutter von zwei Kindern im Alter von acht und neun Jahren startete einen Versuch, noch einmal Bewährung zu bekommen. Die Frau war im August wegen notorischen Schwarzfahrens zu fünf Monaten Haft verurteilt worden und hatte dagegen Berufung eingelegt. Doch die hatte keine Aussicht auf Erfolg. Darum muss sich die 31-Jährige nun darum kümmern, für ihre beiden Sprößlinge eine geeignete Pflegestelle zu finden.

Bereits seit 2006 wird die Dame immer wieder ohne Ticket in Bussen und Bahnen ertappt. Bereits zehn Mal wurde sie dafür verurteilt. Im vergangenen Jahr musste die 31-Jährige bereits eine dreimonatige Strafe wegen Schwarzfahrens verbüßen. Alledings im offenen Vollzug, damit sich die Angeklagte um ihre Kinder kümmern konnte. Doch das hinterließ offenbar wenig Eindruck. Selbst in dieser Zeit wurde sie erneut ertappt.

Am 22. Juni vergangenen Jahres war die 31-Jährige mit der U75 unterwegs. Prompt wurde sie an der Ronsdorfer Straße erneut kontrolliert. Dabei versuchte sie, die Rheinbahn-Mitarbeiter zu täuschen und zeigte ein ungültiges Ticket vor, Die nächste Strafanzeige war fällig.

Vor dem Amtsgericht hatte die Angeklagte zu ihrer Verteidigung erklärt, dass sie mittlerweile ein Sozialticket habe. Nur die Marke für den Juni sei verloren gegangen. Außerdem zeigte sie sich einsichtig und beteuerte, dass sie in Zukunft nicht mehr ohne Ticket in Busse und Bahnen einsteigen will. Trotzdem gab es keine Bewährung mehr.

Mit dem Anliegen scheiterte sie auch am Mittwoch. „Was soll die Kammer denn bei so hartnäckigem Fehlverhalten machen?“, fragte der Vorsitzende Richter. Die Angeklagte erwiderte, nicht zu wissen, warum sie das immer wieder mache: „Ich denke aber manchmal darüber nach, ich könnte das Geld noch für andere Sachen brauchen.“

Dieser Satz gefiel dem Gericht gar nicht. Denn ähnliche Ideen könnten der Mutter von zwei Kindern auch in Zukunft wieder kommen. Der Rechtsanwalt der 31-Jährigen zog die Berufung darum wegen Aussichtslosigkeit zurück.

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