Düsseldorf Klage gegen OB Geisel: Dügida-Anmelderin scheitert

Düsseldorf (dpa). Die Anmelderin der umstrittenen Dügida-Demonstrationen ist mit einer Klage gegen den Düsseldorfer Oberbürgermeister vorerst gescheitert. Zwar sei das Verhalten des Stadtoberhauptes rechtswidrig gewesen, es drohe aber keine unmittelbare Wiederholungsgefahr, befand das Düsseldorfer Verwaltungsgericht am Freitag.

Oberbürgermeister Thomas Geisel hatte den Bürgern von einer Teilnahme an den Dügida-Demos abgeraten.

Oberbürgermeister Thomas Geisel hatte den Bürgern von einer Teilnahme an den Dügida-Demos abgeraten.

Foto: SL/SA

Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD) hatte gegen die Demonstrationen Position bezogen, den Bürgern von einer Teilnahme abgeraten, zu einer Gegendemo aufgerufen und die Beleuchtung öffentlicher Gebäude demonstrativ löschen lassen. Damit habe er seine Neutralitätspflicht verletzt.

"Ich freue mich, dass die Klage als unzulässig abgewiesen wurde und die Causa Dügida damit erledigt ist. Einer möglichen Berufung sehe ich gelassen entgegen. Die Äußerungen des Gerichts, die nicht entscheidungserheblich sind, betrachte ich als die Privatmeinungen der urteilenden Richter, die ich nicht teile und daher auch nicht kommentieren möchte", sagte Geisel am Freitag.

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