Düsseldorf „Kranke Kinder gehören nicht in den Kindergarten“

In den Kitas gelten strenge Regeln, doch viele Eltern halten sich nicht daran. Die Folge: Personalengpässe.

Düsseldorf: „Kranke Kinder gehören nicht in den Kindergarten“
Foto: Patrick Pleul, dpa

Düsseldorf. Es ist ein Gerichtsprozess, der für Diskussionsstoff sorgt: Eine Mutter verklagt eine Kita auf Schadensersatz, weil diese den Betreuungsvertrag nach einem heftigen Streit fristlos gekündigt hat. Grund für den Streit: Das Kind hatte sich in der Einrichtung mehrmals erbrochen und sollte abgeholt werden. Die Mutter fühlte sich ungerecht behandelt — Ihr krankes Kind sollte nicht betreut werden, hatte sich aber bei einem Kind angesteckt, das angeblich seit Tagen krank in der Kita war. „Warum muss ich mein krankes Kind abholen? Ich habe dadurch Verdienstausfall“, so die Mutter.

Düsseldorf: „Kranke Kinder gehören nicht in den Kindergarten“
Foto: Young

Margit Hlouschek, Abteilungsleiterin beim DRK für den Bereich Kinder, Jugend und Familie, kann eine solche Reaktion nicht nachvollziehen. „Ein krankes Kind gehört nicht in den Kindergarten“, sagt sie. Und das aus mehreren Gründen: „Jeder Infekt, der in den Kindergarten geschleppt wird, macht die Runde. Bei den Kindern und bei den Mitarbeitern.“ Das schlage sich auch in der Krankenstatistik des DRK-Betreuungspersonals nieder. „Im Februar 2014 hatten wir einen Krankenstand von 41,7 Prozent. Das war der absolute Spitzenwert“, sagt sie. In einer solchen Zeit müssten mehrere Aushilfen eingesetzt werden, um die verbleibenden Erzieher bei der Betreuung der gesunden Kinder zu unterstützen.

Aber auch für das Kind selbst sei es eine Zumutung, krank im Kindergarten zu sein. „Das Kind braucht dann Ruhe. Und die findet es nicht in einer Kita“, sagt Hlouschek. Die Zuwendung, die es dann braucht, könne nicht von den Erziehern geleistet werden. „Und Medikamente darf eine Erzieherin ohnehin nicht geben.“

Die Vorschriften, wie sich Eltern im Falle einer Erkrankung des Kindes verhalten sollen, seien vertraglich festgelegt: „Das Kind darf nicht gebracht werden, wenn es etwas Ansteckendes und Akutes hat. Es muss nach einer Krankheit mindestens 24 Stunden fieberfrei sein und darf keinen Durchfall oder andere Anzeichen eines Magen-Darm-Infekts haben“, sagt Hlouschek.

Mit der Unterschrift des Betreuungsvertrages verpflichten sich Eltern, diese Regeln zu befolgen. Aber der Krankenstand des Personals, so Margit Hlouschek, spricht eine andere Sprache. Nicht selten komme es vor, dass Kinder den Erziehern davon berichten, die Mutter habe am Morgen ein Fieberzäpfen verabreicht. „Wenn wir die Eltern dann anrufen und bitten wollen, das Kind abzuholen, sind sie häufig nicht zu erreichen“, sagt Hlouschek. Bei allem Ärger kann Hlouschek den Druck der Eltern nachvollziehen. „Ich kenne das Dilemma von berufstätigen Eltern. Bei jedem Infekt eines Kindes zu Hause zu bleiben, ist natürlich schwierig. Vor allem, wenn der Arbeitgeber kein Verständnis zeigt“, sagt Hlouschek.

Nichtsdestotrotz appelliert sie an das Gewissen: „Wenn Eltern ihr krankes Kind bringen, haben am Ende auch alle anderen berufstätigen Eltern ein Betreuungsproblem.“

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