Verhandlung Licht-aus-Aktion: Gericht nimmt Geisel unter Beschuss

Präsident Andreas Heusch packte die Keule aus. Der OB habe sich rechtswidrig verhalten.

Verhandlung: Licht-aus-Aktion: Gericht nimmt Geisel unter Beschuss
Foto: Lepke

Düsseldorf. Dass der Vorsitzende Richter vor Beginn der Verhandlung eine Erklärung abgibt, ist außergewöhnlich. Doch Andreas Heusch, der Präsident des Verwaltungsgerichtes, entschied sich am Freitag für diesen denkwürdigen Schritt und holte die verbale Keule gegen Oberbürgermeister Thomas Geisel heraus: „Ich habe noch in keiner Stadt erlebt, dass ein Stadtoberhaupt gerichtliche Entscheidungen missachtet.“ Von allen Bürgern werde verlangt, Urteile zu respektieren, auch wenn man mit dem Ergebnis nicht einverstanden sei.

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Foto: Justiz NRW

Verhandelt wurde am Freitag die Klage von Melanie Dittmer, Organisatorin der islamfeindlichen Düdiga-Demonstrationen. Sie hatte sich dagegen gewehrt, dass auf der städtischen Internet-Seite zu einer Gegen-Demonstration aufgerufen wurde. Im Rahmen der Aktion „Licht aus“ hatte Geisel nicht nur angekündigt, dass öffentliche Gebäude wie Rathaus oder Schlossturm am 12. Januar dunkel bleiben sollen, er hatte auch Bürger dazu aufgefordert, sich an der Aktion für ein tolerantes Düsseldorf zu beteiligen.

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Foto: Justiz NRW

Damit habe sich Geisel rechtswidrig verhalten, stellte die Kammer fest. Denn als Oberbürgermeister sei er zur Neutralität verpflichtet und hätte nicht zu einer Aktion gegen eine genehmigte Demonstration aufrufen dürfen. Noch mehr verärgert zeigten sich die Richter aber von der Ankündigung, dass man auch eine negative Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes damals nicht akzeptiert hätte und das Licht im Rathaus in jedem Fall aus geblieben wäre. Das Oberverwaltungsgericht hatte im Januar darauf verzichtet, die „Licht aus“-Aktion zu verbieten. Mit der Begründung, eine juristische Entscheidung sei in der kurzen Zeit nicht möglich.

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Foto: Melanie Zanin

Am Freitag sollte dann in der Sache verhandelt werden. Doch auch dazu kam es nicht. Denn die Klage von Dittmer wurde aus formalen Gründen abgewiesen. Sie sei nur zulässig, wenn zum Beispiel eine Wiederholungsgefahr bestehe. Das sei aber nicht der Fall, weil Geisel von vornherein angekündigt hatte, dass es bei einer einmaligen Aktion bleiben werde.

Trotz der heftigen Kritik des Verwaltungsgerichtes fühlt sich der Oberbürgermeister weiter im Recht. „Ich freue mich, dass die Klage als unzulässig abgewiesen wurde und die Causa Dügida damit erledigt ist. Einer möglichen Berufung sehe ich gelassen entgegen. Die Äußerungen des Gerichts, die nicht entscheidungserheblich sind, betrachte ich als die Privatmeinungen der urteilenden Richter, die ich nicht teile und daher auch nicht kommentieren möchte“, so die Stellungnahme von Thomas Geisel zu der Entscheidung.

Ob die Causa Düdiga tatsächlich für alle Zeiten erledigt ist, bleibt abzuwarten. Melanie Dittmer kündigte am Freitag in der Verhandlung an, dass man die Demonstrationen, an denen zuletzt fast ausschließlich Rechtsradikale teilgenommen hatten, möglicherweise im Herbst wieder aufleben lassen will.

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