Maler bekommt die Quittung: Für zwei Böller ins Gefängnis

Der vorbestrafte Maler warf China-Kracher direkt vor den Augen von zwei Zivil-Polizisten in eine Menschenmenge.

Düsseldorf. Ganz lässig steckte sich Jörg W. (Name geändert) einen China-Böller wie eine Zigarre in den Mundwinkel, zündete den Kracher an und warf ihn weg — mitten ins Rosenmontags-Getümmel auf der Bolkerstraße. Sein Pech: Zwei Beamte des Einsatztrupps Jugend der Polizei hatten den 29-Jährigen bereits im Auge. Am Mittwoch gab es für den Maler die Quittung vom Amtsgericht. Er muss neun Monate ins Gefängnis. Und das ohne Bewährung.

Mit Freunden stand Jörg W. nach dem Zoch noch auf der Bolkerstraße. In der Tasche hatte er ein Päckchen China-Böller: „Die waren noch von Silvester über. Ich habe sie dummerweise mitgenommen.“ Aufgefallen war der Handwerker, weil er ein leeres Schnapsfläschchen von einem Stromkasten genommen hatte. Das warf er zwei Passanten hinterher, verfehlte sie aber.

„Die Flasche flog genau über den Kopf meines Kollegen“, berichtete ein 30-jähriger Polizeibeamter, der in zivil unterwegs war. Die beiden Ordnungshüter wollten den Maler sofort festnehmen, warteten aber noch auf mehrere uniformierte Kollegen zur Unterstützung.

In dieser Zeit holte Jörg W. zwei China-Böller aus der Tasche. Einen warf er in eine Menschenmenge. „Etwa zwei bis drei Meter von Passanten entfernt ist er explodiert“, hatte der Polizist beobachtet. Einen zweiten Kracher schleuderte der Handwerker in den Treppenaufgang der benachbarten U-Bahn-Haltestelle. Ob dort ebenfalls Personen gefährdet waren, konnte in der Verhandlung nicht geklärt werden.

Jörg W, der zur Tatzeit etwa 1,7 Promille im Blut hatte, konnte sich daran erinnern, einen Böller gezündet zu haben: „Aber nur in unserer Runde.“ Einen Teil der Kracher habe er an seine Kumpel verteilt.

Doch der Amtsrichter glaubte den Polizeibeamten, die den jungen Mann eindeutig identifiziert hatten.

Problematisch wurde es, als das Vorstrafenregister von Jörg W. vorgelesen wurde. „Das kostet sehr viel Kraft“, konstatierte der Richter. Denn der Maler, der bald Vater wird, war immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Mal war es Drogenbesitz, dann wurde er mehrfach als Schwarzfahrer erwischt.

Drei Bewährungsstrafen standen noch offen. Darum muss der 29-Jährige die neun Monate Haft wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung diesmal tatsächlich antreten.

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