Menschenrechtler hoffen auf letzte Chance für Michael Apelt

Amnesty International fordert eine Überstellung des Todeskandidaten — das Auswärtige Amt schweigt dazu derzeit.

Düsseldorf. Kann Michael Apelt der Giftspritze doch noch entgehen? Die WZ berichtete vor einigen Wochen über den Fall des Düsseldorfers, der seit 1990 in Arizona im Todestrakt sitzt.

Weil er seine amerikanische Frau ermordet haben soll, um eine Lebensversicherung zu kassieren. Amnesty International bewertet das Gerichtsverfahren von damals kritisch — und hofft weiter, dass Apelt (50) und sein drei Jahre älterer Bruder Rudi doch noch nach Deutschland überstellt werden.

Die Fehler begannen bereits im Prozess Ende der 80er. „Es war damals gar nicht bekannt, dass es deutsche Staatsbürger waren“, sagt Sumit Bhattacharyya von Amnesty International Deutschland. Die US-Behörden hätten damit eindeutig gegen die Wiener Konvention verstoßen. „Hätte man es hierzulande gewusst, wären zum Beispiel Anwälte bezahlt worden“, sagt Bhattacharyya, „was in einem Verfahren um die Todesstrafe schon die halbe Miete ist.“

In den zwei folgenden Jahrzehnten war immer wieder in deutschen Medien kritisiert worden, dass die Apelt-Brüder während des Verfahrens ständig wechselnde und schlecht vorbereitete Pflichtverteidiger hatten. So wurde auch Rudi Apelt seinerzeit zum Tode verurteilt; später klärte ein Gutachten allerdings, dass er geistig zurückgeblieben ist und somit nicht hingerichtet werden darf.

Ein solches Gutachten hätte nach Meinung von Experten bereits im ersten Prozess in Auftrag gegeben werden müssen — dies hätte Rudi Apelt knapp 20 Jahre in der Todeszelle erspart.

Bei Amnesty International hofft man seit der Verurteilung auf eine Überstellung beider Düsseldorfer nach Deutschland. „Zumal sie beide bis heute nicht gut Englisch sprechen“, erklärt Bhattacharyya.

Denn auch Michael Apelt sei nicht wesentlich intelligenter als sein Bruder, der einen IQ von 55 hat — bei ihm sei die Intelligenz nur eben knapp ausreichend für die Vollstreckung der Todesstrafe. „Wie groß die Bemühungen der deutschen Behörden sind, können wir nicht einschätzen“, sagt der Menschenrechtler.

Auffällig ist, dass man sich dazu auch im Auswärtigen Amt nur zögerlich äußern will. Noch 2011 hatte Markus Löning (FDP), der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, öffentlich gefordert, die USA sollten die Apelt-Brüder nach Deutschland schicken. Jetzt will man zum Engagement in dem Fall und der Erfolgsaussicht nichts sagen — mit Verweis auf ein schwebendes Verfahren.

„Das Auswärtige Amt und das deutsche Generalkonsulat verfolgen den Fall sehr eng und aufmerksam“, so eine Sprecherin des Auswärtigen Amtes nur. Das deutsche Generalkonsulat in Los Angeles stehe mit Michael Apelt, seinen Anwälten und den amerikanischen Behörden in Kontakt.

Dass es ein neues Gerichtsverfahren gibt, hat Michael Apelt selbst auch einem Menschenrechtler gegenüber angedeutet, der ihn regelmäßig besucht — die WZ berichtete. Ob dieses für ihn die Chance bringen könnte, aus seiner Einzelzelle im Todestrakt herauszukommen oder sogar nach Deutschland zurückzukehren, um hier eine Haftstrafe zu verbüßen, ist vorläufig allerdings unklar.

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