Niederlage vor Gericht: Uerige bleibt rauchfrei

Michael Schnitzler scheiterte mit seiner Klage. Keine Ausnahme für den Brauhof.

Niederlage vor Gericht: Uerige bleibt rauchfrei
Foto: Judith Michaelis

Düsseldorf. Wer zu seinem Glas Uerige auf die Zigarette nicht verzichten will, muss auch weiterhin vor die Türe gehen. Am Dienstag scheiterte die Hausbrauerei vor dem Verwaltungsgericht mit ihrer Klage gegen die Stadt Düsseldorf. Die hatte das Rauchen im Innenhof des Uerige verboten, obwohl das Glasdach dort komplett geöffnet werden kann. „Ich hätte mir das zu 100 Prozent anders gewünscht“, kommentierte Uerige-Bass Michael Schnitzler den Richterspruch.

Niederlage vor Gericht: Uerige bleibt rauchfrei
Foto: Judith Michaelis

Ab dem 1. Mai vergangenen Jahres gilt in Nordrhein-Westfalen das Rauchverbot in Gaststätten. Nachdem sich mehrere Gäste beschwert hatten, dass im Brauhof des Uerige noch gequalmt werden durfte, führte das Ordnungsamt dort am 16. Mai eine Kontrolle durch. Tatsächlich traf man dort „bei minimal geöffnetem Dach“ einen Kellner und einen Gast an, die genüsslich an ihrer Zigarette zogen.

Gegen Androhung eines Zwangsgeldes von 1500 Euro wurde Schnitzler untersagt, das Rauchen dort weiter zu dulden. Dagegen hatte er Einspruch eingelegt. Begründet wurde die Klage damit, dass der 70,5 Quadratmeter große Brauhof kein geschlossener Raum sei und der Qualm bei geöffnetem Dach abziehen könne.

Rechtsanwalt Clemens Antweiler argumentierte damit, dass es auch für Sportstadien eine Ausnahmeregelung gebe. Nach einem Protest von Schalke 04 hatte die Landesregierung entschieden, dass bei geöffneter Arena in Gelsenkirchen weiter geraucht werden darf. Das gilt auch für andere Stadien.

Doch der Vorsitzende Richter Winfried Schwerdtfeger erklärte, dass man Sportstätten und Gastronomie nicht in einen Topf werfen könne. Es sei eine Entscheidung der Landesregierung, wenn sie Ausnahmen vom Rauchverbot mache. Nach Ansicht des Gerichtes handelt es sich bei dem Brauhof um einen geschlossenen Raum. Dafür spreche auch die Tatsache, dass das Dach bei der Kontrolle nur minimal geöffnet war.

Insgesamt war Schnitzler mit dem Urteil zufrieden, weil jetzt Klarheit herrsche. Auf die Frage, ob er jetzt darüber nachdenke, das Glasdach zu entfernen, antwortete er: „Da muss ich drüber schlafen.“ Seine Klage war übrigens die erste und einzige bisher vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht.

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