Gericht Ohne Warnung: Vermieter ließ das Dach verschwinden

Koch stand plötzlich im Chaos. Hausbesitzer zahlt Günther Jekat eine Entschädigung.

Gericht: Ohne Warnung: Vermieter ließ das Dach verschwinden
Foto: gj

Düsseldorf. Als Günther Jekat im Sommer vergangenen Jahres nach Hause kam, schwante ihm nichts Böses, als die Tür zur Dachgeschosswohnung an der Siemensstraße sich nicht öffnen ließ. Da ahnte der Koch noch nicht, dass er wenig später mitten im Chaos stehen würde. Denn sein Haubesitzer hatte vollendete Tatsachen geschaffen. Alle Möbel des 50-Jährigen waren in den Keller gebracht, das Dach abgerissen worden. Am Freitag klagte Jekat vor dem Zivilgericht gegen rabiaten Vermieter — und erstritt am Ende eine Entschädigung.

2003 war Jekat in die Dachgeschosswohnung gezogen, zahlte 350 Euro für 28 Quadratmeter. Vor zwei Jahren wurde der Koch zeitweise arbeitslos und konnte drei Mieten nicht zahlen. Daraufhin hatte ihm der Hausbesitzer gekündigt. Doch kurz danach hatte der 50-Jährige alle Mietschulden beglichen. Damit waren angeblich alle Probleme erledigt, wie sein Rechtsanwalt erklärte. Das war eine der ungeklärten Fragen, um die es in dem Prozess ging.

Kurz danach tauchten aber bereits neue Probleme auf. Der Hausbesitzer kündigte an, dass er bald mit der Renovierung anfangen wolle. Jekat weigerte sich allerdings auszuziehen, denn er hatte einen unbefristeten Mietvertrag, Ohne eine einvernehmliche Lösung herbei zu führen, schickte der Vermieter dann einfach seine Bauarbeiter los.

„Ich war völlig schockiert“, erinnert sich Jekat an den Tag, als er sein Zuhause verlor. Die Möbel waren in den Keller getragen worden. Weil es durch das — nicht mehr vorhandene — Dach geregnet hatte, wurden sie allerdings erheblich beschädigt. Der Koch kam zum Glück vorübergehend bei einem Freund unter.

Inzwischen hat der 50-Jährige zwar eine neue Bleibe gefunden, wäre aber gerne wieder an der Siemensstraße zurückgekehrt. Das allerdings kam für den Hausbesitzer, dessen Anwalt keine Stellungnahme abgeben wollte, nicht in Frage.

Alternativ forderte Jekat Schadensersatz in Höhe von 20 000 Euro. Der Vermieter war aber nur bereit, ein Zehntel des Betrages zu zahlen. Nachdem das Gericht die Parteien zu einer gütlichen Einigung bewegen wollte, wurde ein Vergleich geschlossen. Jekat bekommt 3000 Euro. Außerdem trägt der Hauseigentümer die Gerichtskosten.

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