Polizist prügelt Radfahrerin krankenhausreif — Geldstrafe

Schauspielerin hatte an der Graf-Recke-Straße eine rote Ampel überfahren.

Düsseldorf. Für Henning N. war es einer seiner letzten Dienste als Polizist vor der Pensionierung. Auf der Graf-Recke-Straße stoppte der 62-Jährige eine junge Radfahrerin, die bei Rotlicht über eine Ampel gefahren war. Der Einsatz geriet völlig aus dem Ruder. So sehr, dass sich Henning N. am Donnerstag wegen Nötigung und Körperverletzung im Amt auf der Anklagebank des Amtsgerichtes wiederfand.

Schauspielerin Elena S. kam am 8. April vergangenen Jahres gerade von einer Probe. Gegen 22.45 war die 32-Jährige auf der Graf-Recke-Straße mit ihrem Fahrrad unterwegs. Da es nass und ungemütlich war, hatte sie eine Ampel bei Rotlicht passiert. Kurz danach wurde die junge Frau von einem Streifenwagen gestoppt: „Ich dachte, es wäre, weil ich kein Licht anhatte.“

Henning N. stieg aus und stellte die Frau zur Rede. Seine „polizeiliche Maßnahme“: Er ließ der Schauspielerin die Luft aus dem Vorderreifen, damit sie den Rest des Weges schieben musste. Das wollte Elena S. nicht hinnehmen. Es kam zu einem heftigen Wortwechsel, in dessen Verlauf sie den Polizisten heftig beschimpfte. Der wiederum rastete dann völlig aus: Er schlug der 32-Jährigen zweimal so heftig aus den Kopf, dass sie ein Schädelhirntrauma erlitt und im Krankenhaus behandelt wurde.

Der pensionierte Polizist behauptete, sich an den Vorfall überhaupt nicht erinnern zu können: „Da war nichts. Ich habe nie jemand geschlagen, schon gar keine Frau.“ Außerdem bezeichnete er sich selbst als „ziemlich faule Socke“ im Dienst: „So viel Aktionismus passt gar nicht zu mir.“ Zudem sei er im Objektschutz unterwegs gewesen. Da sei es ausdrücklich unerwünscht, wenn sich Beamte nebenbei um Ordnungswidrigkeiten kümmern.

Belastet wurde der 62-Jährige von seinem ehemaligen Kollegen aus dem Streifendienst, der sich an den Einsatz sehr wohl erinnern konnte. Die Schläge wollte der Beamte allerdings nicht gesehen haben. In dem Fall glaubte die Richterin am Ende der Aussage der Schauspielerin.

Oberstaatsanwalt Ralf Herrenbrück hatte eine Strafe von sechs Monaten auf Bewährung gefordert. Verurteilt wurde Henning N. allerdings zu einer Geldstrafe von 10 800 Euro. Er muss nun nachträglich auch noch mit einem Disziplinarverfahren seiner ehemaligen Behörde rechnen.

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