Polizist vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen

Düsseldorf. Großer Andrang herrschte am Donnerstag im großen Saal des Landgerichtes, als Richterin Bettina Reucher-Hodges das Urteil im Sex-Skandal auf der Polizeiwache am Oberbilker Markt verkündete.

Polizist vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen
Foto: Jörg Knappe

Viele der Zuschauer verließen die Verhandlung kopfschüttelnd, nachdem es einen Freispruch für Bernd J. (58) gegeben hatte. Zwar hält es das Gericht für erwiesen, dass es zu sexuellen Handlungen gekommen ist. Trotzdem wertete die Kammer das Geschehen nicht als Vergewaltigung. „Im Zweifel für den Angeklagten“, begründete Reucher-Hodges die Entscheidung des Gerichtes.

Was am 13. April vergangenen Jahres wirklich in der Wache passiert ist, wissen nur Bernd J. und der 25-Jährige, der ihn angezeigt hatte. Der junge Mann hatte nachmittags den Diebstahl seines Fahrrades melden wollen. Dabei sei er von dem Polizisten, der allein Dienst hatte, massiv bedroht und genötigt worden. Auf der Toilette sei es dann zum Oralverkehr gekommen.

Davon geht auch das Gericht aus, obwohl der Polizist es von Anfang an bestritten hatte. Entscheidend war das Gutachten einer Psychologin, die den Haupt-Belastungszeugen untersuchte. Sie vermutete, dass es eine Bedrohung mit der Dienstwaffe, wie das mutmaßliche Opfer sie schilderte, wahrscheinlich nicht gegeben hat. Denn der 25-Jährige hatte dazu verschiedene Angaben gemacht. Zusammengefasst hatte die Psychologin ihr Gutachten mit dem Fazit: „Teile werden stimmen, andere Teile werden nicht stimmen.“

Für den 25-Jährigen war das Urteil ein Schock. Er musste von seiner Familie vor dem Saal beruhigt werden. Ob nun auf ihn eine Anzeige wegen falscher Anschuldigung zukommt, steht nach Angaben des Rechtsanwaltes von Bernd J. noch nicht fest. Darüber habe er mit seinem Mandanten noch nicht gesprochen.

Doch auch für den Polizisten ist das Urteil keinesfalls ein Triumph. Weil das Gericht wegen der gefundenen DNA-Spuren davon ausgeht, dass es zu sexuellen Handlungen gekommen ist, könnte er erhebliche Probleme mit seinem Arbeitgeber bekommen. Auch wenn das keine Straftat ist. Dienstrechtlich könnte das noch erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen.

„Der Beamte bleibt weiter suspendiert, weil das Urteil noch nicht rechtskräftig ist“, erklärte Polizeisprecher Andre Hartwich. Man werde die Begründung abwarten und den Fall dann prüfen.

Für Staatsanwältin Britta Gerdemann, die drei Jahre und neun Monate Haft gefordert hatte, scheint der Fall klar zu sein: „Wir werden in Revision gehen.“

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