Prozess um K.o.-Tropfen im Bordell: Prostituierte freigesprochen

Düsseldorf (dpa). Im Prozess um den Düsseldorfer Rotlichtskandal ist ein erstes Urteil verkündet worden: Eine Prostituierte wurde freigesprochen. Ihr habe keine Tatbeteiligung nachgewiesen werden können, sagte eine Sprecherin des Düsseldorfer Landgerichts.

Symbolbild

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In Düsseldorfer Bordellen sollen Freier mit K.o.-Tropfen betäubt und
anschließend ihre Kreditkarten geplündert worden sein.

In dem seit Juli 2013 laufenden Mammutprozess sind sitzen nun noch fünf Angeklagte. Die Anklage wirft den Angeklagten in wechselnder Beteiligung Betrug, schwere Körperverletzung, Vergiftung, räuberische Erpressung und Raub vor.

Die Stadt Düsseldorf hatte die Rotlicht-Betriebe im Juli 2012 für mehrere Monate geschlossen, sie konnten erst mit neuer Geschäftsführung wieder öffnen. Zeitweise saßen neun Beschuldigte in Untersuchungshaft. Die Kredit- oder Scheckkarten der Freier sollen in einigen Fällen bis ans Limit belastet und mehrere zehntausend Euro
abgebucht worden sein.

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