Rotlicht-Skandal beschäftigt Düsseldorfer Oberlandesgericht

Düsseldorf (dpa) - Der Düsseldorfer Rotlicht-Skandal beschäftigt nun auch das dortige Oberlandesgericht. Das Gericht werde in den kommenden Wochen über drei Haftbeschwerden in dem Komplex entscheiden, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag auf Anfrage.

In mehreren Bordellen sollen Freier reihenweise mit K.o.-Tropfen betäubt und dann ihre Kreditkarten geplündert worden sein. Bis auf einen Verdächtigen waren alle übrigen aber vom Landgericht wieder auf freien Fuß gesetzt worden.

Gegen zwei der Entscheidungen habe die Staatsanwaltschaft inzwischen Beschwerde eingelegt. Im Fall des noch in Untersuchungshaft sitzenden Mannes wollen dessen Anwälte die Freilassung erreichen.

Das Landgericht hatte es als nicht hinreichend belegt eingestuft, dass die Taten „auf Anordnung von oben“ verübt wurden. Es sei nicht auszuschließen, dass sie nicht abgesprochen gewesen seien. Dass die Taten verübt wurden, daran hatte aber auch das Landgericht keine Zweifel.

„Rotlicht-König“ Bert Wollersheim war bereits vor Wochen freigelassen worden. Ihn sehen inzwischen auch die Ermittler aufgrund neuer Zeugenaussagen als teilweise entlastet. Deswegen wird gegen seine Freilassung nicht weiter vorgegangen.

Betäubten Freiern waren in den Bordellen der Verdächtigen bis zu fünfstellige Beträge von ihren Kreditkarten abgebucht worden. Um die Opfer von Strafanzeigen abzuhalten, sollen sie inmitten von mehreren Prostituierten und großen Champagnerflaschen fotografiert worden sein. Anfang Juli waren die Ermittler dem Verdacht mit einer großen Razzia nachgegangen.

Die Kreditkarten-Einnahmen flossen auf Geschäftskonten der Bordelle. Über Umsatzbeteiligungen profitierten auch die Prostituierten und andere Beschäftigte unmittelbar an den illegalen Einnahmen. Die Stadt Düsseldorf hatte nach Bekanntwerden der Vorwürfe vier Bordelle und eine Gaststätte geschlossen. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hatte diese Entscheidung bestätigt.

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