Sauerstoff-Lieferung für todkranken Nachbarn blockiert

Rentner sitzt wegen Nötigung auf der Anklagebank. Der 67-Jährige hörte angeblich nicht mal auf die Polizei.

Ein 68-Jähriger soll einem Sauerstoff-Lieferanten den Weg versperrt haben. Dafür muss er sich vor Gericht verantworten.

Ein 68-Jähriger soll einem Sauerstoff-Lieferanten den Weg versperrt haben. Dafür muss er sich vor Gericht verantworten.

Foto: Martin Gerten

Düsseldorf. Nickelig ist noch eine harmlose Beschreibung für das, was Rentner Wolfgang T. vorgeworfen wird. Der Rentner soll bewusst verhindert haben, dass sein schwer kranker Nachbar mit lebensnotwendigem Sauerstoff versorgt werden konnte — er versperrte dem Lieferanten mit seinem Audio den Weg. Auch als die Polizei kam, soll der 67-Jährige völlig uneinsichtig gewesen sein. Wegen Nötigung muss sich Wolfgang T. seit Donnerstag vor dem Landgericht verantworten.

„Mein Mann hatte einen Schlaganfall und einen Herzinfarkt erlitten“, schilderte Marianne W. (68) die Vorgeschichte. Einmal in der Woche musste der Schwerkranke, der vor vier Monaten verstarb, mit Sauerstoff versorgt werden. Da die Flasche sehr schwer ist, beschloss die Eigentümergemeinschaft bereits im April vor zwei Jahren, dass der Lieferant ausnahmsweise im Eingangsbereich der Häuser parken darf. Wolfgang T. war damit aber nicht einverstanden.

Als der Sauerstoff im November vor zwei Jahren angeliefert werden sollte, blockierte der Rentner mit seinem Audi die Einfahrt. Gestern behauptete der 67-Jährige, es sei ein Missverständnis gewesen: „Ich wollte meine Frau vom Friseur abholen.“ Angeblich habe er den Fahrer des Lieferwagens nur aufgefordert, das Fahrzeug kurz wegzusetzen.

Dem widersprach ein 28-jähriger Polizeibeamter energisch. Auch auf gutes Zureden habe Wolfgang T. nicht reagiert: „Er hat gesagt, er sei Miteigentümer und dürfe die Einfahrt nutzen.“ Der Sauerstofflieferant habe die Flasche schließlich 40 Meter weit tragen müssen. Vom Amtsgericht war der Rentner bereits wegen Nötigung zu 1050 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Die Berufung wird am 16. März weiter verhandelt.

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