Andrey Voronin feiert krank

Bundesligist Fortuna Düsseldorf mahnt ukrainischen Profi ab.

Düsseldorf. Auf der Tanzfläche und beim Feiern scheint der Einsatz von Andrey Voronin im hochprozentigen Bereich zu liegen. Auf dem grünen Rasen dürfte es hingegen noch ein bisschen mehr sein. Doch ob der Ukrainer in Diensten von Fortuna Düsseldorf noch einmal während eines Spiels der Fußball-Bundesliga vor den Ball treten wird, ist seit Donnerstag nicht mehr so sicher.

Nachdem der 33 Jahre alte Profi zwei Mal nicht im Kader gestanden hatte und zuletzt für viereinhalb Minuten in Schlussphase des Spiels gegen Hoffenheim (1:1) zum Einsatz gekommen war, meldete sich Voronin am Sonntag mit einer Erkältung in den Krankenstand ab. Am Dienstagabend, bei der Geburtstagsfeier seiner Frau in einer Düsseldorfer Disco im Medienhafen wurde Voronin fröhlich feiernd gesehen. Anwesende Gäste staunten nicht schlecht, denn das Auskurieren einer Erkältung und die professionelle Vorbereitung auf das Bundesliga-Spiel am Sontag bei Werder Bremen sehen bestimmt etwas anders aus.

Statt aber am nächsten Morgen im Training von der Feierlaune wieder in Spiellaune zu kommen, blieb Voronin lieber zu Hause. Nachdem seine Partyaktivitäten die Runde gemacht hatten, wuchs der Zorn von Trainer Norbert Meier und Wolf Werner, der als Sport-Vorstand des Vereins den Ukrainer als Wunschspieler und letzten von 18 Zugängen vor der Saison nach Düsseldorf geholt hatte. Meier hatte Voronin zuletzt goldene Brücken gebaut, um ihm die Rückkehr in die Mannschaft zu erleichtern. Doch der fiel seinem Trainer in den Rücken, was die Szenen auf der Ersatzbank vor und während des Hoffenheim-Spiels belegen, als Voronin telefonierte und fast einschlummerte.

„Wenn er sich den Finger gebrochen hätte und dann beim Feiern gesehen worden wäre, hätten wir nichts gesagt“, erklärte Werner. Bei den ausführlichen Gesprächen von Trainer und Vorstand mit Voronin konnte dieser wohl nicht allzu viel zu seiner Entschuldigung vortragen. Nach einer längeren Sitzung am Donnerstagnachmittag sprach die Vereinsführung eine Abmahnung und eine Geldstrafe in unbekannter Höhe aus. Eine Fortsetzung folgt . . .

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