Streit um Immendorffs Erbe

Gericht: Seine Witwe wurde als Alleinerbin benannt. Dem unehelichen Sohn steht aber ein Pflichtteil zu.

Düsseldorf. Vor drei Jahren starb einer der größten zeitgenössischen deutschen Künstler an einer Nervenkrankheit, seine Asche wurde im Mittelmeer verstreut, er hinterließ eine Frau und zwei Kinder. Nun ist ein Streit um das Erbe von Jörg Immendorff entbrannt.

Immendorffs Witwe, die Künstlerin Oda Jaune, beansprucht den Nachlass für sich. Sie wurde als Alleinerbin im Testament ihres Mannes benannt. Immendorffs zwölf Jahre altem Sohn aus einer früheren Beziehung soll aber ein Pflichtanteil zustehen.

Der Sohn stammt aus der Beziehung zu Marie-Josephine Lynen, Ende der 90er Jahre. Im Testament seines Vaters war er, wie das Nachrichtenmagazin "Spiegel" jetzt berichtete, mit keiner Silbe erwähnt worden. Der Künstler hatte offenbar nie in Erwägung gezogen, ihn im Testament zu bedenken.

Dennoch steht ihm der Pflichtteil zu - und der beträgt nach deutschem Erbrecht ein Achtel des Gesamtvermögens. Immendorf hatte die Vaterschaft nach der Geburt des Jungen nicht anerkannt. 1999 stellte das Düsseldorfer Amtsgericht aber fest, dass der heute zwölfjährige Jean-Louis sein Sohn ist.

Daneben herrscht auch Unklarheit darüber, wie groß Immendorffs Vermögen ist und wie viele Werke er überhaupt geschaffen hat. Zwischen dem Anwalt des Immendorff-Sohnes und dem Testamentvollstrecker soll es Differenzen über den tatsächlichen Marktwert der Bilder und Statuen geben. Als Testamentvollstrecker hat der Künstler seinen Galeristen Michael Werner benannt. Er darf den Wert seines Nachlasses schätzen. Werner selbst nennt das "eine Belastung".

"Ich hätte das nie gemacht, wenn Jörg das nicht in seinem Testament geschrieben hätte." Je höher Werner den Wert des Nachlasses schätzt, desto höher ist auch der Wert des Pflichtanteils, den Oda Jaune dem unehelichen Sohn auszahlen muss. Der Anwalt des Kindes wirft Werner nun vor, die Werke bewusst niedriger geschätzt zu haben, um diesen Anteil zu drücken.

"Es geht manchmal um 750000 Euro Differenz zwischen dem, was Werner ansetzt, und dem tatsächlichen Marktwert", sagte der Anwalt dem "Spiegel". Er hat Klage beim Düsseldorfer Landgericht eingereicht. Er fordert Auskunft über den Wert des Erbes und den Pflichtanteil für seinen Mandanten.

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