Tod bei Zahn-OP: Anästhesist vor Gericht

Düsseldorf. Im Wartezimmer hatten Mutter und Tochter noch herumgealbert, wenig später starb die 28-jährige Daniela B. im Zahnarztstuhl. Sie erwachte nicht mehr aus der Narkose.

Der 63-jährige Anästhesist muss sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten, am 21. April wird das Urteil erwartet.

Es hatte eine Routine-Operation werden sollen: Die 28-Jährige kam mit ihrer Mutter in die Zahnklinik an der Grafenberger Allee, um sich die Zähne sanieren zu lassen. Die Anklage lastet dem bulgarischen Mediziner massive Versäumnisse bei Vorbereitung und Durchführung der Narkose an. Die Patientin war übergewichtig und angeblich rauschgiftabhängig.

Noch am Morgen des Zahnarztbesuches habe die Frau ihre tägliche Dosis der Heroinersatzdroge Methadon erhalten. All das sind Faktoren, die ein Anästhesist bei der Betäubung von Patienten berücksichtigen muss, der angeklagte Mediziner aber nicht ausreichend beachtet haben soll. Unter anderem habe er ignoriert, dass die Frau in der Vorbesprechung angegeben hatte, dass es bei ihr bereits zu Problemen mit einer Narkose gekommen war - und dass sie sowohl an einer Lebererkrankung als auch an einer Allergie litt.

Zu den tödlichen Komplikationen war es gekommen, nachdem der Mediziner seiner Patientin eine Betäubungsspritze verabreicht hatte. Erfolglos habe er dann versucht, der Frau einen Beatmungsschlauch in die Luftröhre einzuführen. In der Folge war die 28-Jährige anderthalb Stunden ohne Sauerstoffversorgung. Der Notarzt, der erst spät gerufen worden war, konnte die Frau nicht mehr wiederbeleben.

Dem Anästhesisten wird vorgeworfen, dass er die Narkosebehandlung viel zu spät abgebrochen und die atemlähmenden Medikamente sogar doppelt verabreicht habe. Außerdem soll kein ausreichend qualifiziertes Personal vor Ort gewesen sein. Lediglich eine Krankenschwester sei dem Mediziner gelegentlich zur Hand gegangen.

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