Urteil im Henkel-Betrugsprozess: Vier Jahre Haft für Kai von Bargen

Der ehemalige Henkel-Sprecher Kai von Bargen und ein Mitangeklagter (47) haben rund 41 Millionen Euro ergaunert.

Düsseldorf. Die Mutter umklammert seine Taille, die Verlobte küsst den 43-Jährigen auf die Lippen. Kurz nach der Urteilsverkündung hat Kai von Bargen keine Augen für die Presse. Eine Stellungnahme verweigert er, dann flüchtet er von seiner Familie umringt aus dem Gerichtsgebäude. Noch im Gerichtssaal hatte er sich für deren Unterstützung bedankt: "Die vergangenen Wochen waren sehr schwer."

Am Dienstag wurde der ehemalige Henkel-Sprecher wegen Betrugs und Urkundenfälschung zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. Das Gericht ging bei ihrer Entscheidung davon aus, dass die Taten gewerbsmäßig und bandenmäßig begangen wurden. Der einschlägig vorbestrafte Komplize des ehemaligen PR-Managers muss für fünfeinhalb Jahre hinter Gitter.

Beide Männer hatten Forderungen gegen den Henkel-Konzern erfunden und im Rahmen sogenannter Factoring-Geschäfte weiterverkauft. 41 Millionen Euro wurden so ergaunert, ein Teil der Summe zurückgezahlt. Wie hoch genau der Schaden letztlich ist, vor dieser Frage kapitulierte gestern sogar der Oberstaatsanwalt. Das Verfahren gegen Mittäter Willy Luchs war kurz vor dessen Tod wegen schwerer Erkrankung eingestellt worden.

Mit einem Zitat von Oscar Wilde versuchte Oberstaatsanwalt Ralf Möllmann in seinem Plädoyer das Motiv des angeklagten Kai von Bargen zu beschreiben: "Man versehe mich mit Luxus, auf alles Notwendige kann ich verzichten." Der Kopf der Bande, Willy Luchs, habe in Von Bargen eine beeinflussbare Person gefunden, mit einem Hang zu Luxus und einer enormen Naivität. "Sie sind in einen Strudel geraten und kamen da nicht mehr raus", sagte er. Er habe seine "bürgerliche Existenz komplett vernichtet", mit "Champagner weggespült".

Der Geschäftsführerin einer der geschädigten Firmen sei wegen des krummen Factoring-Deals gekündigt worden und lebe mittlerweile von Sozialhilfe. Das Gericht berücksichtigte in ihrem Urteil, dass der nicht vorbestrafte Von Bargen Selbstanzeige erstattet hatte. Die Durchführung der Taten setze jedoch "hohe kriminelle Energie" voraus.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort