Vor Glaswand gelaufen: Hotel zahlt 1250 Euro für gebrochene Nase

Düsseldorf. Weil sie beim Joggen gegen eine Glasscheibe gerannt ist und sich die Nase gebrochen hat, bekommt eine Frau von einem Düsseldorfer Hotel 1250 Euro Schmerzensgeld. Die Frau hatte joggen wollen und gegen die nicht markierte Glaswand des Designhotels gelaufen, weil sie sie für einen Nebenausgang hielt.

Ein Schmerzensgeld hatte der Hotelbetreiber zunächst verweigert. Es bestehe keine Pflicht, die Scheibe zu kennzeichnen. "Falsch", sagte Amtsgerichtssprecher Mihael Pohar und verwies auf die Landesbauordnung NRW. Darin heißt es für solche Gebäude: "Glastüren und andere Glasflächen, die bis zum Fußboden (...) herabreichen, sind so zu kennzeichnen, dass sie leicht erkannt werden können." Beide Parteien einigten sich auf 1250 Euro Schmerzensgeld. Die für diesen Dienstag vorgesehene Verhandlung wurde abgesagt (Az.: 230 C 7889/12).

In einem ähnlichen Fall hatte ein Düsseldorfer Amtsrichter im vergangenen August die Klage einer Schuhkäuferin abgewiesen. Die Kundin hatte in einem Düsseldorfer Schuhgeschäft das Schaufenster mit dem Ausgang verwechselt und sich beim Aufprall ebenfalls die Nase gebrochen. Die Frau sei selbst schuld, so der Richter damals. Wer zwar den Eingang, dann aber den deutlich gekennzeichneten Ausgang nicht finde, könne den Geschäftsinhaber nicht haftbar machen. Der müsse zwar seine Kunden schützen. Aber nur "vor naheliegenden, nicht vor allen erdenklichen Gefahren".

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