Der Fall Adnan Harb Behörde hat keine Zweifel an Identität

Kämmerer Ulrich Cyprian erklärt, wieso die Stadt Adnan Harb weiterhin für einen Türken hält.

Der Fall Adnan Harb: Behörde hat keine Zweifel an Identität
Foto: Traxler/Bischof/Jochmann

Krefeld. Über die Abschiebung von Adnan Harb wird auch zwei Wochen danach in den Medien und sozialen Netzwerken ausführlich berichtet. „Zum Teil auf Basis fehlerhafter Informationen“, sagt Stadtsprecher Timo Bauermeister im Namen der Ausländerbehörde. Ordnungsdezernent Ulrich Cyprian und der Leiter des Fachbereichs Ordnung, Georg Lieser, wenden sich deshalb an die Krefelder, um ihre Position und Vorgehensweise erneut zu verdeutlichen.

„Wir wollten damit warten, bis sich der Hauptrauch verzogen hat“, sagt Cyprian zu Beginn des Gesprächs. Es sei ein sehr emotionaler Fall, und es sei eine Menge Schmutz über die Mitarbeiter der Behörde gekippt worden, vor dem, um den und am 7. Mai. Von Rassismus bis Willkür sei die Rede gewesen. „Das weise ich aufs Schärfste zurück“, sagt der Beigeordnete. Das Thema sei juristisch hoch problematisch und werde von manchen Leuten zielgerichtet falsch transportiert. „Nicht von der Presse“, schiebt er sofort hinterher.

Als Beleg für diese These zitiert Cyprian aktuell aus der überregionalen Berichterstattung der FAZ, wonach laut einer „Arbeitsgruppe Vollzugsdefizite“ 73 Prozent der abgelehnten Asylbewerber in Deutschland behaupten, keinerlei Identitätsdokumente, also Pässe oder Ausweise, zu besitzen. Das sei auch bei Adnan Harb so, den die Verwaltung seit rund zehn Jahren als Adnan Cetin in den Akten führt. Damals sind die ersten türkischen Register aufgetaucht mit Hinweisen auf seine mögliche wahre Identität, so Cyprian.

In der öffentlichen Diskussion gehe es um zwei Kernfragen: „Ist Adnan Cetin Türke“ und „Ist das Register fehlerhaft?“ Während die Ausländerrechtliche Beratungskommission (ABK), allen voran ihre Vorsitzende Angelika Kleinschmidt, wegen mehrerer darin enthaltener Fehler erhebliche Zweifel an der Beweiskraft hat (die WZ berichtete), zitiert Cyprian vielfache Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte, die die Beweiskraft dieser Register bestätigt hätten.

In dem Registerauszug befinde sich auch eine Geburtsurkunde auf den Namen Adnan Cetin. „Der Fingerabdruck gehört nicht ihm selbst, sondern seinem Vater“, betont Cyprian. Den habe er 1984 in der Türkei geleistet, als er für sich und seine Familie wegen des Bürgerkriegs im Libanon eine Ausreisemöglichkeit gesucht habe. Angelika Kleinschmidt hingegen hatte im WZ- Interview darauf hingewiesen, dass laut des damaligen Anwalts von Adnan Harb der Fingerabdruck auch nicht von dessen Vater stamme.

Laut Georg Lieser ist Adnan Cetin 1985 als 14-Jähriger alleine nach Deutschland eingereist. Als Nachweis für seine libanesische Herkunft hat er hier eine libanesische Reiseerlaubnis sowie eine Aufenthaltsgenehmigung aus dem Libanon vorgelegt. Für die Ausländerbehörde ein weiterer Beweis für ihre Sichtweise: „Als Libanese mit Pass hätte er solche Papiere niemals bekommen.“ Und auch seine in Berlin lebenden Brüder sowie seine Mutter seien alle mit dem Namen Cetin registriert. „Danach sind die Behauptungen seiner Fürsprecher nachweislich falsch“, sagt Cyprian.

Um tiefere Einblicke in den Fall zu geben, sitzen am Tisch die zwei Sachbearbeiter. Mit Hinweis auf den Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte bittet die Stadt im Gespräch, deren Namen nicht zu schreiben. Sie haben in der Vergangenheit Interviews mit der Familie und Angehörigen im Rahmen ihrer Recherche geführt. Die historische und politische Geschichte der Kurden ist ihnen bekannt. Deshalb bezweifeln sie auch nicht, dass die Familie Cetin früher im Libanon gelebt habe. „Das ist aber keine Staatsbürgerschaft und in Deutschland gilt die Passpflicht.“

Um hier dauerhaft leben zu können, hätte Adnan Cetin laut Stadt einen türkischen Pass vorlegen müssen. Auch laut Kleinschmidt habe er sich geweigert und mit Vehemenz seine libanesische Identität verteidigt. Harb musste fürchten, mit einem Passersatzpapier sofort ausgewiesen zu werden. Cyprian und Lieser sprechen hingegen von einer Schutzbehauptung. Am 1. April 2014 habe man ihm in Aussicht gestellt, eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen, wenn er einen türkischen Pass vorlegen und teilweise Unterhalt nachweisen könne. „Das stand auch am 18. Juni 2014 in dem Schreiben an das Verwaltungsgericht Düsseldorf, das Herr Cetin in Kopie bekommen hat“, sagt Lieser.

Die Stadt will nun seiner Familie dabei helfen, eine gute Lösung zu finden, dass zumindest diese in Krefeld bleiben kann.

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