Bordellbetreiberin soll Steuern hinterzogen haben

Betreiberin eines Bordells wusste nichts von Abgaben.

Bordellbetreiberin soll Steuern hinterzogen haben
Foto: dpa

Krefeld. Es gehört zum Gerichtsalltag, dass Angeklagte zwar ihren Aussagewillen bekunden, ihr fehlendes Erinnerungsvermögen aber einer Nichtaussage gleichkommt. So auch im Fall der 57-jährigen Krefelderin, die beschuldigt wird, Einkommens-, Umsatz- und Gewerbesteuer in Höhe von 300 000 Euro aus einem bordellähnlichen Betrieb nicht bezahlt zu haben.

In zwei gemieteten Wohnungen an der Seidenstraße sollen zwischen 2006 und 2012 zeitweise bis zu acht Prostituierte gearbeitet haben. Wenige davon dauerhaft, die meisten sporadisch und stundenweise an bestimmten Tagen. Die Beschuldigte sagte aus, in den ersten Jahren habe sie in einer Wohnung allein gearbeitet, sich später auf Telefondienst, Empfang und Einkauf von Lebensmitteln, Getränken und Kosmetika beschränkt. Sogar Haschisch habe sie organisiert.

Sie habe geglaubt, sie müsse das Geschäft nicht anmelden und keine Steuern zahlen, „weil es illegal war“. Deshalb habe sie keine Einnahmen und Ausgaben notiert. Die Frage des Gerichts nach einer groben Einschätzung ihrer Einnahmen könne sie nicht beantworten, weil es ständige Wechsel bei den Prostituierten gegeben und die Zahl der Freier geschwankt habe.

Schließlich ließ sie sich entlocken, dass etwa 40 Stammkunden mehr oder weniger regelmäßig die Dienste in Anspruch genommen haben. Die Hälfte ihrer Einnahmen (50 Euro pro halbe Stunde ohne Extras) hätten die Frauen ihr abgegeben, wovon sie Miete und andere Kosten von insgesamt etwa 4500 Euro pro Monat bestritten habe. Ihr selbst seien nur 1800 bis 2000 Euro netto für den Lebensunterhalt ihrer vierköpfigen Familie geblieben.

Das Finanzamt geht jedoch von 18 500 Euro monatlichen Bruttoeinnahmen und einem Gewinn von fast 5000 Euro aus. Von den Aussagen der Prostituierten wird es abhängen, ob verlässliche Zahlen ermittelt werden können. Mangels Vermögens ist bei der Beschuldigten allerdings nicht mit einer Schuldeintreibung zu rechnen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort