Brutales Trio muss nach Überfall in Traarer Wohnung lange hinter Gitter

Zwei Täter wegen erpresserischen Menschenraubes verurteilt. Sozialstunden für Helferin.

Krefeld. In wechselnder Besetzung hat das Trio unter Beihilfe einer jungen Frau Menschen in Wohnungen, Geschäften und auf der Straße überfallen und ausgeraubt. Sechsmal haben die Täter zwischen Februar und Mai zugeschlagen, allein dreimal an einem Tag. Wahllos suchten sie sich ihre Opfer aus — in Krefeld, Duisburg und Moers.

Die brutalste Tat war der Überfall auf eine 82-Jährige in ihrer Wohnung in Traar. Die Seniorin war in ihrer Wohnung mit Schreckschusswaffen bedroht, zur Herausgabe von EC-Karte und Pin gezwungen, in den Keller gesperrt und dann um 2000 Euro gebracht worden. Die Quittung erhielten die Angeklagten am fünften Verhandlungen der 1. Großen Strafkammer am Landgericht. Die fünf Verteidiger konnten nicht verhindern, dass die vier Angeklagten zu teilweise langen Haftstrafen verurteilt wurden. Wäre es nach dem Staatsanwalt gegangen, wäre das Strafmaß noch erheblich höher ausgefallen. Doch das Gericht berücksichtigte strafmindernde Umstände. Glück hatte ein erst 18-Jähriger, dass er „trotz kaum zu überbietender krimineller Energie“ nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde. So kam er mit einer sechseinhalbjährigen Haftstrafe, in die zwei nicht abgesessene Vorstrafen eingerechnet wurden, noch günstig davon.

Selbst eine Untersuchungshaft und diverse Vorstrafen hatten den Angeklagten nicht von weiteren Straftaten abgehalten. Ihm wurden erpresserischer Menschenraub in Tateinheit mit schwerem Raub und Computerbetrug (Verwendung einer EC-Karte) angelastet.

Nicht so glimpflich davon kamen die 21- und 22-jährigen Angeklagten, weil sie nach Erwachsenenstrafrecht unter anderem wegen erpresserischen Menschenraubes verurteilt wurden. Laut Staatsanwalt hatte sich der 21-Jährige mit beachtlichem Vorstrafenregister bei den Taten eher im Hintergrund gehalten und die Mittäter die „Drecksarbeit“ machen lassen. In einem Fall habe er allerdings mit auf das Opfer eingetreten.

In einer ausführlichen Befragung durch die Richterin zeigte sich der Angeklagte aus gutem Elternhaus als intelligent und sprachgewandt. Als Grund für seine kriminelle Karriere gab er an, in der Schule gehänselt worden zu sein und sich deshalb einer Gruppe Krimineller angeschlossen zu haben, die sich nichts gefallen ließ. Erschwerend sei seine Spielsucht hinzugekommen, gegen die auch Therapien nichts geholfen hätten.

Als Entschuldigung erkannte die Richterin dies jedoch nicht an. „Was hatte der Überfall auf die alte Frau mit Ihrer Spielsucht zu tun?“, so ihre Frage. Fazit: acht Jahre Haft. Sein 22-jähriger Komplize erhielt siebeneinhalb Jahre Haft.

Als Erziehungsmaßnahme wollte das Gericht die zwei Jahre Haft auf Bewährung als Jugendstrafe für die 19-jährige Helferin verstanden wissen. Sie hatte weitgehend Fahrdienste geleistet, war aber bei dem Raub auf die Seniorin dabei. Sie habe wohl aus Liebe zu dem 21-Jährigen gehandelt. Strafmindernd wurde berücksichtigt, dass sie gestanden und umfassend zur Aufklärung der Taten beigetragen hatte. In 100 Stunden Sozialarbeit soll sie nun Verständnis für den richtigen Umgang mit älteren Menschen lernen.

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