Callcenter-Betrug: Ist Angeklagte Mitwisserin?

27-Jährige muss sich wegen Beihilfe bei Betrügereien vor dem Amtsgericht verantworten.

Krefeld. Vor dem Schöffengericht muss sich seit Freitag eine 27-jährige Angeklagte wegen gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs verantworten.

Die Frau soll als Vertraute über die wesentlichen Taten eines Betrügertrios informiert gewesen sein, das sich in einem Callcenter durch die Vermittlung von Gewinnspieleintragungen eine umfangreiche Einnahmequelle verschafft hatte.

Einer der drei Männer ist in der Zwischenzeit gestorben, die anderen beiden werden in gesonderten Strafverhandlungen zur Rechenschaft gezogen. Sie sollen zusammen ab dem Jahr 2011 durch Telefonmarketing bei mehreren tausend Kunden einen Gesamtschaden von 1 475 471,44 Euro angerichtet haben. Die drei Männer hatten sich demnach feste Aufgaben beim Betrieb eines Unternehmens zugeteilt.

So war der später verstorbene K. faktischer Betreiber des auf den Namen seines Bruders im Handelsregisters eingetragenen Callcenterbetriebes X-Marketing. D. sei aufgrund seiner IT-Kenntnisse für das Einspielen der Kundendaten in die Computersysteme des Callcenters, die Bestimmung der Erfolgsquote des bearbeiteten Adressdatensatzes und die allgemeine Datenpflege verantwortlich gewesen.

H. habe die Aufgabe des Teamleiters im Callcenter inne gehabt. Seine Aufgabe sei es gewesen, die Callcenter-Agenten einzuarbeiten und sie zu einer hohen Anruf- und Erfolgsquote zu motivieren.

Die Angeklagte wurde mit der Buchhaltung des Callcenters beauftragt. So soll sie im Tatzeitraum Leiterin des Sekretariats und für sämtlichen Schriftverkehr verantwortlich gewesen sein. Hinzu kamen die Betreuung der Verträge mit den Callcenteragenten, die Auszahlung der Löhne, Vertragsabwicklung mit und Bezahlung von Vertragspartnern sowie alle anderen finanziellen Tätigkeiten.

Die Kunden wurden von den Callcenter-Mitarbeitern nach einem Gesprächsleitfaden darüber informiert, einen gültigen Vertrag bei der Firma Maxikombi 24 beziehungsweise Gewinnprofi zu haben, der nur unter der Voraussetzung einer weiteren dreimonatigen Beibehaltung gekündigt werden konnte.

Die Verhandlung wird am 29. Oktober fortgesetzt. hos

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