Der Fall Jaqueline: Freispruch ist rechtskräftig

Marco W. (43), den der Staatsanwalt bis zum Ende der mehrwöchigen Hauptverhandlung für schuldig am Tod der Prostituierten Birgit v. A. (Künstlername "Jaqueline") hielt, bleibt ein freier Mann. Für die Krefelder Mordkommission bleibt die Akte weiter geöffnet.

Krefeld. Wie der Pressesprecher des Landgerichtes, Tim Buschfort, am Dienstag mitteilte, hat die Staatsanwaltschaft in der vergangenen Woche ihren Revisionsantrag beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe zurückgezogen. W. war mangels Beweisen am 5. Januar von der 2. Großen Strafkammer freigesprochen worden. Das Urteil hat nun Rechtskraft. Ein Jahr zuvor hatte der Hamburger, ein früherer Außendienstmitarbeiter eines Großunternehmens mit Sitz in Krefeld, gegenüber seiner Ex-Freundin eine "Lebensbeichte" abgelegt und sich selbst des Mordes an Jaqueline am 4. April 1998 in einem Apartment am Winnertzhof beschuldigt. Das Gericht stellte fest, dass Marco W. sein Wissen ausschließlich aus einer mehrfach wiederholten TV-Serie über ungeklärte Morde bezogen haben muss. Details, die im Film nicht vorkamen, waren dem Angeklagten unbekannt.

Sein Verteidiger, der von "sozialem Selbstmord" sprach, brachte einen anderen Tatverdächtigen ins Spiel, der derzeit eine langjährige Haftstrafe absitzt und der am Tattag durchaus in Krefeld hätte sein können.

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