Die Herbstpflichten der Krefelder

Krefeld. So langsam geht es wieder los mit dem Herbstlaub: Die Blätter verfärben sich und fallen von den Bäumen. Das mag ein schönes Schauspiel sein, für einige Hausbesitzer beginnt jetzt aber wieder die Zeit des Laubrechens.

Solch ein herbstlich bunt gefärbtes Ahornblatt sieht zwar sehr schön aus, bereitet Hausbesitzern mitunter jedoch einiges an Mühe.

Solch ein herbstlich bunt gefärbtes Ahornblatt sieht zwar sehr schön aus, bereitet Hausbesitzern mitunter jedoch einiges an Mühe.

Foto: dpa

Daher ruft die Stadt jetzt den Bürgern ihre Pflichten zum Thema Laub in Erinnerung.

Alle Straßen in Krefeld sind sogenannten Reinigungsklassen zugeordnet. Diese können die Bürger ihrem jährlichen Bescheid über Steuern und sonstige Abgaben entnehmen. Sie kann auch beim Fachbereich Umwelt telefonisch erfragt oder noch schneller im Internet im Infoblatt „Satzung über die Straßenreinigung“ nachgeschlagen werden.

Die Reinigungspflicht kann die Reinigung der Fahrbahnen sowie der Gehwege umfassen. Zur Fahrbahn gehören auch Radwege, Sicherheitsstreifen, Parkstreifen und Haltestellenbuchten. Zu den Gehwegen gehören auch alle Straßenteile, die erkennbar von der Fahrbahn abgesetzt sind und deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen ist.

Krefelder, die in Straßen der Reinigungsklassen I bis IV wohnen, sind von der Reinigungspflicht für Straße und Gehwege befreit, denn sie bezahlen dafür. Die Stadtreinigungsgesellschaft GSAK erledigt diese Arbeiten. In Straßen der Reinigungsklassen V, VI und VII müssen Hauseigentümer oder von ihnen Beauftragte mindestens einmal pro Woche den Gehweg von Laub zu befreien. Und in der Reinigungsklasse VIII müssen Anlieger einmal pro Woche die Straße und den Gehweg reinigen.

Für das Laub steht die Biotonne zur Verfügung, die Grundstückseigentümer in den Größen 120 und 240 Liter bestellen können. Welche Größe den Bürgern für ihr Grundstück ohne zusätzliche Kosten zusteht, ist im Krefelder Entsorgungsmagazin nachzulesen oder bei der Abfallberatung des Fachbereichs Umwelt zu erfahren.

Entgeltpflichtige Entsorgungsmöglichkeiten gibt es darüber hinaus am Wertstoffhof der GSAK am Bruchfeld 33 (Einfahrt Idastraße), Telefon 02151/582180 und an der Annahmestelle für Gartenabfälle der Entsorgungsgesellschaft Niederrhein (EGN), Bruchfeld 33, Telefon 02151/582139.

Weitere Infos gibt es auf www.krefeld.de unter dem Suchwort "Straßenreinigung".

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