DNA-Spur reicht nicht aus — Urteil aufgehoben

Mann war 2013 für Raub an 90-Jähriger zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Nun kam er in einem neuen Verfahren wieder frei.

DNA-Spur reicht nicht aus — Urteil aufgehoben
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Krefeld. Der Vorwurf wog schwer: Zusammen mit einem weiteren Mann soll der 25-jährige S. aus Rheinberg am Abend des 13. Juli 2012 in das Haus einer 90-jährigen Rentnerin in Krefeld-Forstwald eingedrungen, sie bedroht, gefesselt und ihr anschließend 7000 Euro geraubt haben. Dafür hatte das Krefelder Amtsgericht S. im Vorjahr zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt, weil seine Mittäterschaft bei einem Raubüberfall im Juli 2012 als erwiesen angesehen worden war.

Doch S. bestand auf seine Unschuld, wollte damit nichts zu tun haben und ging in Berufung. Obwohl auch seine DNA an einem Klebeband am Tatort sichergestellt worden war, sah zumindest das Landgericht dies nicht als zuverlässigen Tatbeweis, hob das Urteil des Amtsgerichtes auf und ordnete Haftentschädigung an. Der Stiefvater P. (48) des jetzt Freigesprochenen bleibt als mutmaßlicher Mittäter in einem abgetrennten Verfahren angeklagt. Auch dessen DNA war an Klebeband festgestellt worden, mit dem man das Opfer gefesselt hatte.

Der Freispruch für S. wurde in erster Linie darauf begründet, dass seine DNA Spuren dem Klebeband zwar unstrittig anhafteten aber dennoch nicht beweisen, dass der Mann am Tatort gewesen sei. Seine DNA könnte auch an einem anderen Ort oder von einer anderen Person, die in Kontakt mit S. war an das Klebeband gekommen sein, denn weder am Opfer noch am Tatort im Haus wurden weitere Spuren von ihm gefunden.

Die Rentnerin, die sich jetzt in einem Pflegeheim befindet, ist aus Gesundheitsgründen nicht in der Lage, die Männer näher zu beschreiben. Die Berufungsverhandlung wurde zu jeder Zeit von den Familienangehörigen besucht, hier und da durch Zwischenrufe gestört und auch der Verteidiger des Freigesprochenen tat sich bisweilen durch Unmutsäußerungen und daher ungebührliches Verhalten hervor. Der Prozess gegen den mutmaßlichen Mittäter, den Stiefvater des Freigesprochenen wird fortgesetzt.

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