E-Zigarette: Verkaufsverbot für nikotinhaltige Liquids

Krefeld. Der Fachbereich Gesundheit der Stadt Krefeld weist alle Händler darauf hin, den Verkauf nikotinhaltiger Liquids einzustellen. Im Gegensatz zu nicht nikotinhaltigen Liquids sind Einfuhr, Angebot und Verkauf der nikotinhaltigen Liquids nicht erlaubt.

Im Rahmen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes geht der zuständige Amtsapotheker jedem gemeldeten Verstoß nach.

Nach Erlass des NRW-Gesundheitsministeriums vom 16. Dezember 2011 dürfen nikotinhaltige Liquids nicht in den Verkehr gebracht werden, weil eine Zulassung durch die zuständige Bundesoberbehörde nicht vorliegt. Mit Beschluss vom 16. Januar (Az 16 L 2043) hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Produktwarnung für nikotinhaltige E-Zigaretten von NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens bestätigt.

Der Umgang mit Arznei- und Betäubungsmitteln unterliegt der Überwachung durch den für die Stadt Krefeld und den Kreis Wesel zuständigen Amtsapotheker Torsten Wessel, erreichbar unter der Telefonnummer 02841 2021121 oder per E-Mail an [email protected].

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