Friedhofssatzung Engel darf nicht mehr über das Grab der Mutter wachen

Ihre Mutter habe sich den Engel sehnlichst auf ihrem Grab gewünscht, sagt Susanne Schäfer. Doch jetzt soll die Figur entfernt werden. Sie entspreche nicht der Friedhofssatzung.

Friedhofssatzung: Engel darf nicht mehr über das Grab der Mutter wachen
Foto: Dirk Jochmann

Krefeld. Susanne Schäfer ist verzweifelt. Auf dem Grab ihrer Eltern auf dem Hauptfriedhof steht seit zwei Jahren ein Engel. Die Figur bedeutet ihr viel. „Sie war wie der letzte Wunsch meiner Mutter, sie hat sie sich selbst ausgesucht“, erzählt sie. Doch jetzt soll der Engel weg. Schäfer verweist auf Post vom Friedhofsamt, dass er nicht den Vorschriften entspreche. Jetzt laufe die Frist ab, die Figur abzumontieren. Die Familie hat dafür kein Verständnis und setzt alles daran, dass die Grabbeigabe bleiben kann.

„Meine Mutter ist nur wenige Wochen nach einer Krebsdiagnose verstorben“, berichtet Schäfer. Auf Spaziergängen habe sie in einer Friedhofsgärtnerei immer den Engel bewundert und sich gewünscht, dass er auf ihrem Grab stehe.

„Wir haben die Figur gekauft, und da wir nicht so viel Geld haben, haben wir sie selbst fest einbetoniert“, sagt Schäfer. Sie habe sich vorher erkundigt, ob das möglich sei und sei auch davon ausgegangen, dass die Artikel aus einer Friedhofsgärtnerei auch auf Gräbern erlaubt seien.

Dass das Friedhofsamt zwei Jahre später die Figur beanstandet, kann sie nicht nachvollziehen. „Wir haben sogar eine andere Gärtnerei gebeten, sich den Engel einmal anzusehen und fachmännisch einzuschätzen, ob er für einen Friedhof geeignet ist“, sagt Schäfer. „Dabei kam heraus, die Figur ist stabil und wetterfest — nur das Material soll unüblich sein.“ Es handle sich um eine Art Keramik. „Die geforderte Nachbildung aus Naturstein können wir nicht finanzieren“, erklärt Schäfer.

Die Figur bedeute aber gar keine Gefahr für Besucher, sie könne nicht umkippen oder verwittern. Einen Grund, sie zu entfernen, sehe die Familie daher nicht. Schäfer befürchtet zusätzlich, der Engel könne beim Abbau zerbrechen. Und einen anderen angemessenen Ort für die Figur gebe es sowieso nicht. Schäfer fühlt sich schlecht und falsch informiert.

Die Gärtnereien kennen die Satzung, erklärt Manuel Kölker, Pressesprecher der Stadt. Doch dort werden nicht nur Artikel verkauft, die den Vorgaben entsprechen. „Automatisch jeden Kunden zu fragen, ob er sie für eine Beerdigung kauft und was er dabei genau vor hat, wäre unsensibel“, erklärt eine Verkäuferin. Eine Beratung gebe es daher nur auf Anfrage. Die Käufer seien selbst dafür verantwortlich, ihre Vorstellungen mit der Friedhofsverwaltung abzuklären.

Die Stadt verweist auf die Vorschriften, die der Familie bekannt gewesen seien. „Die Tochter der Verstorbenen hat beim Bestatter erklärt, ein Exemplar der Friedhofssatzung erhalten und diese ausdrücklich anerkannt zu haben“, sagt Manuel Kölker. Vor der Errichtung oder Veränderung von Grabmalen müsse die Familie eine Genehmigung beantragen. Das sei nicht passiert.

Das Fundament müsse zudem nach den allgemeinen Regeln des Handwerks, insbesondere nach der technischen Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen, gelegt werden.

„Es ist überdies bei sämtlichen Verfahren der Friedhofsverwaltung gängige Praxis, dass vor einer Ablehnung immer im persönlichen Gespräch angeboten wird, gemeinsam zu prüfen, welche anderen Lösungsmöglichkeiten im Rahmen der Satzung gegeben sind.“ Schäfer hofft, dass sich noch ein Weg findet — für den Engel.

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