Exhibitionist zeigte sich Frauen am Rhein

1200 Euro Strafe für Krefelder (53).

Am Rheindeich in Uerdingen begegneten zwei Frauen vor einem Jahr einem Sittenstrolch.

Am Rheindeich in Uerdingen begegneten zwei Frauen vor einem Jahr einem Sittenstrolch.

Foto: Bischof, Andreas

Bei einem Prozess vor dem Amtsgericht ging es um „nackte Tatsachen“. Ein 53-jähriger Krefelder erhielt für exhibitionistische Handlungen eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu zehn Euro. Der Mann hatte ausgesagt, dass er am 3. September 2013 mit einem Buch am Rheinufer gelegen habe. Auch habe er mit dem Fernrohr Schiffe beobachtet. Dabei sei er mit Hemd und Bermudashorts bekleidet gewesen.

Ganz anders die Zeugenaussagen von zwei jungen Frauen (25, 31 Jahre). Sie hatten das gute Wetter ausgenutzt und sich auf einer Decke unterhalb des Deichs niedergelassen. Da sei ihnen der Angeklagte aufgefallen. Er sei erst nackt auf dem Deich hin und her spaziert und später dann mehrfach auf kurze Distanz an ihnen vorbei gegangen. Als einzige „Bekleidung“ sei ihnen ein Handtuch aufgefallen, das er über der Schulter trug.

Die jungen Damen sagten aus, der Beschuldigte habe später in einem sehr nahen durchsichtigen Gebüsch vor ihnen onaniert und dabei den Blickkontakt gesucht. Deshalb hatten sie die Polizei gerufen.

Während die Polizistin sich die Anschuldigungen der Damen anhörte, verfolgte der Polizist den Mann, der versuchte, zu türmen. Weil er keinen Ausweis dabei hatte, fuhr man erst in dessen Wohnung und danach zur Vernehmung auf die Wache.

Bei ihrer Urteilsbegründung ging die Richterin auf die Schilderungen ein und betonte, die Aussagen der Zeuginnen seien „glaubhaft und nachvollziehbar“ gewesen. Kleine Abweichungen sprächen sogar für die Richtigkeit und seien ein Indiz dafür, dass hier keine Absprachen getroffen worden seien.

Der vor Jahren einschlägig Vorbestrafte, der seit Februar eine Haftstrafe in der JVA Mönchengladbach abbüßt und nun wieder in Handschellen abgeführt wurde, wollte auf Anraten seiner Verteidigerin zu dem Urteil im Gerichtssaal keine Stellungnahme abgeben. hw

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