Landgericht Krefeld Fünfeinhalb Jahre für Missbrauch der Stieftochter

Das Landgericht schickt einen 38-jährigen Krefelder ins Gefängnis, der sich 130 Mal an seinen Kindern vergriffen hat.

Symbolbild

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Krefeld. Fünf Jahre und sechs Monate muss ein 38-jähriger Krefelder in Haft, der seine Stieftochter systematisch missbraucht hat. Mit diesem Urteil folgte die Richterin am Montagmittag dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte dagegen ein Strafmaß von vier Jahren als angemessen betrachtet.

Der 38-Jährige, so sieht es das Gericht als erwiesen an, hat seine Stieftochter seit deren zwölften Lebensjahr regelmäßig sexuell missbraucht. Weil die Anzeige und entsprechend die Ermittlungen erst Jahre später erfolgten, waren die einzelnen Übergriffe nicht mehr im Detail nachzuvollziehen und systematisch Terminen zuzuordnen.

Das war letztlich auch nicht notwendig. Dass weder Datum noch Ort des Missbrauchs benannt wurden, wie der Verteidiger beim Verfahrensauftakt eingeworfen hatte, sei wahr, jedoch angesichts der vielfachen Wiederholung nicht wesentlich, hatte die Richterin befunden. Exakte Angaben seien schwer möglich, wenn Missbrauch erst mit großer Verzögerung aufgedeckt werde.

Das Gericht sieht 57 Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern und 73 Fälle des Missbrauchs von Schutzbefohlenen (älter als 14 Jahre) als bewiesen an. Opfer waren die Stieftochter und später auch die eigene Tochter des Mannes.

Der Angeklagte, mittlerweile von seiner zweiten Ehefrau geschieden und mit einer langjährigen Freundin liiert, hatte im Prozess ein Teilgeständnis abgelegt und den Missbrauch ab einem Zeitpunkt zugegeben, als die Stieftochter 14 Jahre alt war. Das ist strafrechtlich bedeutend, weil der Missbrauch eines Kindes unter 14 Jahren strenger geahndet wird.

Zwar wertete die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung das Teilgeständnis als strafmildernd, schenkte allerdings der Stieftochter Glauben, die als Zeugin glaubhaft ausgesagt hatte, seit ihrem 12. Lebensjahr missbraucht worden zu sein.

Strafverschärfend wirkte auch die Tatsache, dass der Mann, der ein intensives und abwechslungsreiches Sexualleben über die Familie hinaus pflegte, mit den Kindern ungeschützten Verkehr hatte.

Strafmildernd wirkte sich aus, dass er bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war. Die Richterin ordnete an, dass der Verurteilte, der zurzeit im Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg untergebracht ist, in Haft bleibt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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