Geldstrafe für prügelnden Türsteher der Königsburg

Krefeld. Vor dem Krefelder Amtsgericht musste sich am Montag ein Türsteher verantworten. Der heute im Ruhrgebiet lebende Mann wurde zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 20 Euro verurteilt, weil er im August des vergangenen Jahres als Türsteher der Königsburg einen Gast verletzt hatte.

Da der Angeklagte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machte, musste sich der Amtsrichter durch zahlreiche Zeugenbefragungen ein Bild machen.

Der Geschädigte, ein heute 25-Jähriger, gab an, der Angeklagte habe ihm im Eingangsbereich seine Brille abgenommen, ihm einen Faustschlag ins Gesicht versetzt und ihm das Knie in den Unterleib gerammt.

Der Staatsanwalt hatte für den auch einschlägig vorbestraften damaligen Türsteher eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten beantragt.

Der Richter war vom Fehlverhalten des Angeklagten überzeugt, wählte aber die Geldstrafe, redete dem Angeklagten ins Gewissen. Bei der Urteilsbegründung betonte er, dass Türsteher für die Sicherheit zu sorgen haben und die Verletzung von Gästen nicht hinzunehmen sei. hw

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