Geothermieprojekt wird vom Land ausgebremst

Neuer Erlass will zunächst das umstrittene Pressverfahren bei Bohrungen prüfen lassen.

Krefeld. Das geplante Geothermie-Projekt von Wolfgang K. Hoever wird vom neuen Erlass der NRW-Landesregierung ausgebremst. Eigentlich hatte der Krefelder Unternehmer damit gerechnet, noch in diesem Jahr die Zulassung für die seismische Untersuchung des Erdreichs von der Bezirksregierung Arnsberg zu erhalten. Doch daraus wird jetzt nichts. Das Land will zunächst das Ergebnis eines Gutachtens abwarten, das die langfristigen Folgen von Fracking-Bohrungen klärt.

Bei dem umstrittenen Verfahren wird das Gestein mit einem Gemisch aus Wasser und Chemikalien unter hohem Druck aufgebrochen. Befürchtet werden negative Auswirkungen auf das Grundwasser, das zur Trinkwassergewinnung genutzt wird. Ursprünglich sollten nur die Folgen des Frackings bei Erdgasbohrungen untersucht werden. Der Erlass vom 18. November gilt jetzt aber auch für Geothermie-Projekte.

Inzwischen hat Hoever von der Bezirksregierung Post erhalten. Darin wird er gefragt, ob er seinen Antrag modifizieren möchte, indem er den Verzicht auf Frac-Maßnahmen jetzt und in Zukunft erklärt, oder ob er zunächst das Gutachten abwarten will. Bis dahin wird er auch keine Genehmigung für die Seismik erhalten, bei der von Rüttelplatten erzeugten Erschütterungen digital gemessen werden, um den Untergrund genau zu erkunden.

Hoever will sich im Januar nun zunächst mit dem Projektbüro besprechen, wie es weitergehen könnte. „Im Gegensatz zu Erdgasbohrungen wird bei seinem Geothermieprojekt nur Wasser als Frackingmittel zum Einsatz kommen“, erklärt Pressesprecher Patrick Pöhler. Deshalb hofft man auf eine positive Antwort im Sommer 2012.

Dass sich die Genehmigung für die Seismik so lange verzögert hat, liegt laut Pöhler an einer fehlenden Stellungnahme des Kreises Viersen. Wenn die bis zum 31. Oktober eingereicht worden wäre, hätte der neue Erlass nicht gegriffen — und die Messwagen könnten losfahren.

Die Verwaltung habe bereits Auflagen für die beantragte Seismik-Messung erteilt. Danach ist die Dauer der Einzelvibration auf 15 Sekunden zu beschränken, die Erschütterungen sind in Nachbarschaft von Häusern und innerhalb geschlossener Wohnbebauung zu minimieren, und der Einsatz der Rüttelfahrzeuge muss mit Messungen begleitet werden.

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