Gericht: Arbeitsvertrag rückdatiert und kassiert

Krefeld. Eine 50-jährige Krefelderin und ihr 48jähriger Lebensgefährte waren wegen gemeinschaftlichen Betruges und Urkundenfälschung angeklagt. Vor dem dem Krefelder Amtsrichter mussten sie sich nun rechtfertigen.

Am Ende bekam die Frau eine dreimonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung, der Mann wurde freigesprochen.

Was war geschehen? Das Pärchen hatte einen gemeinsamen Haushalt und der Mann war als Möbelpacker viel unterwegs, die Frau machte die Behördengänge. Und bei der Vorlage eines Arbeitsvertrages für den Mann bei der Arge Krefeld legte sie einen von Hand abgeänderten Vertrag vor.

Sie hatte den Arbeitsbeginn kurzerhand um einen Monat falsch datiert und dadurch rund 660 Euro zu viel kassiert. Inzwischen zahlt sie schon monatlich 25 Euro zurück. Aber den Vorwurf der Urkundenfälschung musste sie sich gefallen lassen.

Da die Frau bereits fünf Mal mit dem Gesetz in Konflikt geraten war, redete der Richter ihr bei der Urteilsverkündung mit den Worten "Sie neigen ja ab und zu zur Dummheit" ins Gewissen.

Die Bewährungsfrist beträgt drei Jahre und weil sie eine Arbeitsstelle als Reinemachefrau gefunden hat ist der Richter zuversichtlich, dass sie die Schulden in nächster Zeit zurückzahlen wird.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort