Gericht: Drei Jahre Haft für Missbrauch zweier Kinder

Gericht verurteilt 52-Jährigen nach Geständnis. Opfer leiden bis heute unter den Folgen der Übergriffe.

Gericht: Drei Jahre Haft für Missbrauch zweier Kinder
Foto: Andreas Bischof

Krefeld. Der sexuelle Missbrauch hat bei den heute erwachsenen Opfern erhebliche psychische Folgen hinterlassen: Mehrfach hatte sich der 52-jährige Krefelder an seinem Patenkind, einem damals 16-jährigen Mädchen, und an einem 14-jährigen verwandten Jungen vergriffen. Auch wegen der seelischen Wunden der Opfer folgte die erste Große Strafkammer dem Antrag der Staatsanwältin und verhängte für beide Vergehen jeweils eineinhalb Jahre Haft. Da der Verurteilte derzeit bereits zwei andere Straftaten wegen Diebstahls und Betrugs mit einer Restlaufzeit von zehn Monaten absitzt, summiert sich die Gesamtstrafe zu insgesamt drei Jahren und zehn Monaten.

Die heute 22 Jahre alte Frau leidet unter dem Borderline-Syndrom, einer Persönlichkeitsstörung mit selbstverletzenden Handlungen. Ihr blieb wegen des Geständnisses des Patenonkels die Aussage vor Gericht erspart. Im anderen Fall besann sich dieser jedoch erst auf die Wahrheit, als der inzwischen 18-Jährige bereits im Zeugenstand war und dort einen Zusammenbruch erlitt.

„Der Eingriff in den intimsten Bereich stört erheblich die Entwicklung und das Sexualverhalten von Jugendlichen“, sagte die Staatsanwältin. Auch die Anwältin der Nebenklage machte geltend, dass die Opfer schwer traumatisiert sind und sich beide in psychologischer Behandlung befinden.

Der Verurteilte habe das Vertrauensverhältnis zu den Jugendlichen ebenso ausgenutzt wie die wirtschaftliche Not der Familien, da er das Schweigen der Opfer mit Hilfe teurer Geschenke erkauft hat, so die Urteilsbegründung der Richterin. Erschwerend kam das Strafregister des 52-Jährigen mit einer rekordverdächtigen Anzahl von 32 Einträgen hinzu. Strafmindernd wurde sein — wenn auch spätes — Geständnis berücksichtigt, dass die Taten schon lange zurückliegen und darüber hinaus zumindest keine weiteren einschlägigen Sexualdelikte vorliegen.

Bekannt wurden die Übergriffe erst, als sich der Junge seiner Mutter anvertraute, die dann auch die Mutter des Mädchens informierte.

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