Gericht: Exhibitionist durch Videoaufnahmen überführt

Amtsgericht verurteilt 60-Jährigen zu 4900 Euro Geldstrafe und rät zur Therapie.

Gericht: Exhibitionist durch Videoaufnahmen überführt
Foto: dpa

Krefeld. Bereits seit zwei Jahren fiel ein 60-jähriger Krefelder immer wieder durch exhibitionistische Handlungen auf dem Bismarckplatz auf. Einer Anwohnerin wurde das im April letzten Jahres zu viel, als der Angeklagte an zwei aufeinanderfolgenden Tagen zur Mittagszeit erneut öffentlich onanierte. Sie rief die Polizei, die den Täter festnahm, und erstattete Anzeige. Gestern das Urteil: eine Geldstrafe von 4900 Euro, zahlbar in Raten.

„Ich finde das ungehörig und habe mich sehr darüber geärgert“, sagte die Zeugin gestern vor Gericht. „Es geht mir vor allem um den Schutz der vielen Kinder, die hier wochentags auf dem Weg zur Grundschule und zur Turnhalle des Moltke-Gymnasiums vorbeikommen“, sagte sie der WZ.

Sie sei auch schon häufig von anderen Anwohnern angesprochen worden. Selbst als sie sich mit einer Gruppe von Nachbarn in der Nähe postiert habe, um den Beschuldigten abzuschrecken, habe er sich nicht von seinem Tun abbringen lassen. Zum Beleg habe ihr Mann schließlich Video-Aufnahmen gemacht. Diese nutzte der Richter auch als Beweismittel in der Verhandlung. Leugnen half also nicht. Trotzdem wollte sich der Beschuldigte nur an den ersten Tattag erinnern. Dem Richter wollte er weismachen, er habe die Idee aus dem Internet und sie ausprobieren wollen.

Bei der Vernehmung durch die Polizei hatte er allerdings gestanden, er sei davon überzeugt, dass viele Frauen seine Handlungen gut fänden. Auf die Frage des Richters, ob er schon über eine Therapie nachgedacht habe, antwortete er zwar mit „ja“. Letztlich habe er darauf verzichtet, damit seine Lebenspartnerin nichts von seiner Tat erfährt und sich nicht von ihm abwendet. Das Gericht berücksichtigte zu seinen Gunsten, dass er seine Tat gestanden und sich bei der Zeugin entschuldigt hat. Auch beteuerte der Vater zweier Kinder: „Das kommt nie wieder vor.“

Der Zeugin wäre es lieber gewesen, das Gericht hätte ihn zu einer Therapie verpflichtet. „Der Mann ist krank. Die Gefahr ist groß, dass er es demnächst an anderer Stelle wieder versucht.“ Schließlich hat der Verurteilte bereits eine einschlägige Strafe aus dem Jahr 2011 zu Buche stehen. Da hatte eine Geldstrafe ebenfalls nicht gefruchtet.

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