Gericht: Hundebesitzerin muss ihren Yorkshire abgeben

Richter verurteilt 66-Jährige wegen Misshandlung: Die Frau hatte ihren kranken Hund nicht behandeln lassen.

Krefeld. Der kleine Yorkshire-Terrier war völlig verwahrlost, hatte verklebte Augen, entzündete Ohren und einen faustgroßen Tumor im Analbereich. „Er schrie vor Schmerzen, wenn man ihn anfasste“, sagt der Zeuge S. vom Krefelder Tierheim über den Zustand des kleinen Hundes am 16. Mai 2014 in einer Wohnung an der St.-Anton-Straße. Er war von der Hundehalterin G. (66) angerufen und um Hilfe gebeten worden: „Meinem Dennie geht es schlecht und ich kann keinen Tierarzt bezahlen.“

Die Frau sei hilflos und hoffnungslos überfordert gewesen, beschreibt der Zeuge vom Tierrettungsdienst die Situation. Der Hund wurde versorgt, wegen eines Darmverschlusses operiert und danach laut Beschluss des Krefelder Veterinäramtes der Hundehalterin zurückgegeben.

Jetzt musste sich die Frührentnerin vor dem Krefelder Amtsgericht verantworten. Laut Anklage hatte sie durch ihre Untätigkeit dem Tier langanhaltende und erhebliche Schmerzen zugefügt. Sie selbst sagte, dass der Hund ihr kleiner Liebling sei und dass sie bereits acht Monate zuvor bei einer Tierärztin war. Die hatte eine OP des Darms empfohlen, aber die konnte sich G. nicht leisten. Erst als der Hund Monate später vor Schmerzen schrie und keinen Kot absetzen konnte, rief sie im Krefelder Tierheim an. Den schlechten Allgemeinzustand des Hundes wollte sie nicht bemerkt haben, jetzt ginge es dem Hund gut.

Ihr Nachbar, der öfter mit dem Yorkshire Gassi geht, berichtete dagegen, dass der Hund manchmal Stunden benötige, um Kot abzusetzen. „Ich kann nicht nachvollziehen, warum das Veterinäramt Ihnen das Tier zurückgegeben hat“, urteilte der Richter. „Diesen Beschluss hebe ich auf und werde das Tier abholen lassen.“ Gleichzeitig wurde die Frau, die ihr Lebensgefährte als vergesslich beschrieb, wegen quälerischer Tieresmisshandlung zu einer Geldstrafe von 800 Euro verurteilt und darf in den nächsten 30 Monaten kein Tier halten. G. konnte nicht glauben, dass sie ihren Hund abgeben muss. Innerhalb einer Woche kann sie in Berufung gehen.

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