Gericht stellt Missbrauchsverfahren ein

Richter sehen Schuld des Angeklagten als geringfügig an. Er muss 300 Euro spenden.

Krefeld. Mit der Einstellung des Verfahrens endete am Mittwoch ein Prozess vor dem Landgericht wegen sexuellen Missbrauchs. Einem 62-Jährigen wurde vorgeworfen, dass er auf der Feier anlässlich des 21. Geburtstages seines Sohnes eine 17-Jährige belästigt hat. Als sich die junge Frau in die Gartenhütte zurückzog, um sich dort nach dem Alkoholgenuss auszuruhen, soll der Mann sie unsittlich berührt haben. Er sagte hingegen aus, dass er sie nur habe wecken wollen.

Was wirklich passiert ist, konnte auch am zweiten Verhandlungstag nicht aufgeklärt werden. Schon am ersten Gerichtstermin vor knapp zwei Wochen, konnten oder wollten sich die meisten Zeugen nicht an das Geschehene erinnern. Die meisten sagten ohnehin aus, dass sie nicht zum Zeitpunkt der angeklagten Tat in der Hütte waren. Jedenfalls sah das Gericht die Schuld des Angeklagten als so geringfügig an, dass es von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch machte, das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen. Der angeklagte 62-Jährige hat vom Gericht allerdings zur Auflage bekommen, dass er insgesamt 300 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen muss.

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