Helios: Tödlicher Abbruchunfall hat Nachspiel vor Strafgericht

Bauleiter und Aufsichtskraft werden wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.

Helios: Tödlicher Abbruchunfall hat Nachspiel vor Strafgericht
Foto: Bischof

Krefeld. Zweieinhalb Jahre nach dem tödlichen Arbeitsunfall auf dem Gelände des Helios-Klinikums müssen sich am 10. September zwei Mitarbeiter des Abbruchunternehmens vor einer Strafrichterin des Amtsgerichts verantworten: Dem damaligem Bauleiter (55) und einer Einweisungs- und Aufsichtskraft (63) wirft die Staatsanwaltschaft fahrlässige Tötung vor.

Der 4. April 2012 war ein rabenschwarzer Tag während des Umbaues des Helios-Klinikums. Gegen 9.15 Uhr neigte sich ein etwa 20 Meter hohes und sechs Meter breites ungesichertes Betonteil vom einstigen Bettenhochhaus am Lutherplatz nach vorn. Mit einem gewaltigen Knall stürzten tonnenschwere Brocken auf den Boden und auf einen in vorderer Reihe arbeitenden Abrissbagger. Dessen Fahrer (51) aus Duisburg, Vater eines Kindes, wurde in seinem Führerhaus eingekeilt. Er erlag kurz nach seiner Rettung aus dem Führerhaus inneren Verletzungen.

Der Kollege, der dahinter mit einem Longfrontbagger mit 60 Meter weit ausfahrbaren Arm die Betondecke im dritten Obergeschoss mit dem schweren Hydraulikmeißel bearbeitet hatte, flüchtete in Panik. Er hatte angesichts des Unglücks vor ihm einen Schock erlitten. Mehrere Wochen hatten beide am Abbruch des ursprünglich 51 Meter hohen Bettenhauses gearbeitet. Das erwies sich als erheblich widerstandsfähiger als erwartet.

Am Unglückstag hatten die Baggerführer gegen 7 Uhr die Arbeiten fortgesetzt. Einem Nachbarn war zur gleichen Zeit die nach vorn geneigte Betonwand aufgefallen. Als das Unglück geschah, sortierte der 51-Jährige ziemlich nah an der ungesicherten Wand den bereits herabgefallenen Bauschutt.

Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft hatte der Bauleiter zuletzt am Vortag (3. April) den Stand der Abbrucharbeiten begutachtet. „Bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt“, so die Anklage, hätte er erkennen müssen, dass die obere Hälfte des östlichen Bettentraktes nicht vollständig abgerissen war und die äußere Wand, die an den Fahrstuhltrakt grenzte, noch stand.

Am Unglücksmorgen selbst, so die Staatsanwaltschaft, habe der 63-jährige Angeklagte als Koordinator und Einweiser ebenfalls den Zustand der 20 Meter hohen Wand erkennen müssen. Denn es habe sich „nicht um unbearbeitete oder mit Außenputz versehene Wand gehandelt, sondern um eine mit verschiedenen Farbanstrichen versehene Innenwand’“.

Alle drei Gebäudeteile des ehemaligen Bettenhauses standen übrigens für sich allein — sie waren lediglich durch eine Dehnungsfuge miteinander verbunden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort